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Geschrieben von maushi2000 am 28.04.2003, 13:24 Uhr

Schwanger in der Probezeit, wie läuft so was ab?

Hallo!
Bin heut zum 1. mal im Forum und hab gleich mal eine Frage. Wir planen unser 2. Baby nun seit Januar, aber es hat noch nicht geklappt. Nun ziehen wir zum 1.7. um und unsere "große" kommt ab September / Oktober in den KiGa. Solange ich noch nicht SS bin, möchte ich vormittags ein paar Stündchen arbeiten. Nun meine frage: Wenn ich im neuen Job noch Probezeit habe dann, kann ich gekündigt werden oder gilt da schon das Schutzgesetz? Je nachdem was es dann für eine Arbeit wäre, müsste ich es dem Chef ja direkt sagen. Danke für helfende Antworten. LG Angela

 
7 Antworten:

Re: Schwanger in der Probezeit

Antwort von berita am 28.04.2003, 13:38 Uhr

Soweit ich weiss, haengt das davon ab, wie der Arbeitsvertrag gestaltet ist. Laeuft er nach der Probezeit automatisch aus und es muss danach ein neuer Vertrag geschlossen werden, zieht der Kuendigungsschutz in der SS nicht, da es ja keiner Kuendigung bedarf. Muss der AG einem stattdessen den Vertrag kuendigen in der Probezeit, ist man geschuetzt.

Ich wuerde aber sagen, dass sich die meisten AG heutzutage schon vor sowas absichern werden.. Ich wuerde es vermeiden, in der Probezeit schwanger zu werden :-)

LG
Berit

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Kündigungsschutz gilt

Antwort von Ulli am 28.04.2003, 13:43 Uhr

Allerdings eben nur, für den Vertrag, so wie er besteht. Ist es ein befristeter Vertrag, dann läuft er eben zum Termin aus, selbst wenn er auf die Probezeit befristet ist.
Aber wie gesagt, ich würde dringend vermeiden, in der Probezeit schwanger zu werden, ausgenommen Dein Arbeitgeber hat ein wirklich großes Unternehmen und kann das verkraften.
Ich bin in der Probezeit schwanger geworden mit dem zweiten Kind, ich hatte in dem Fall kein schlechtes Gewissen, weil ich einen bescheidenen Chef hatte und weil man mir nach 5 Monaten in der Firma über eine Zeitarbeitsfirma noch einmal sehcs Monate Probezeit zugemutet hat.
Trotzdem bin ich sehr froh, dass ich nach einem Jahr Erziehungsurlaub einen anderen Job gefunden habe.

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@ Berita und Ulli...

Antwort von maushi2000 am 28.04.2003, 14:00 Uhr

Hallo Berita, hallo Ulli.
Ich kann es leider nicht vermeiden während einer eventuellen Probezeit schwanger zu werden. Wir verhüten nun seit Januar nicht mehr und nach dem Umzug im Juli möchte ich mir in der neuen Stadt einen neuen Job suchen. D.H. einen Halbtagsjob auf 400 Euro Basis, wenn unsere "große" in den kiGa kommt. Ich möchte ja auch nicht unbedingt Erziehungsurlaub nehmen, sondern nur bis zur Geburt des 2. Kindes was nebenbei verdienen. D.H. bis zum ca. 8 Monat. Ich sehe aber irgendwie nicht ein, warum ich nun verhüten sollte in der Probezeit, denn dann dauert es ggf. ja noch länger. Wir üben ja wie gesagt schon seit Januar und es hat leider noch nicht geklappt.
LG Angela

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ich würde es auch nicht vermeiden, in der probezeit schwanger zu werden...

Antwort von merlina am 28.04.2003, 15:07 Uhr

... warum auch?
wenn du einen ganz normalen unbefristeten arbeitsvertrag bekommst und in der probezeit schwanger werden solltest, ist die probezeit praktisch beendet, denn dann greift der kündigungsschutz.
von verträgen, die erst über die probezeit geschlossen werden, habe ich noch nichts gehört. was sollen das denn für jobs sein?

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Re:

Antwort von berita am 28.04.2003, 16:15 Uhr

Hier ein Textausschnitt dazu (ist zwar von einer bayrischen Seite, denke aber, dass das in ganz D gilt :-):

Zulässige Kündigung trotz Schwangerschaft während der Probezeit

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse"). Sie müssten ganz genau schauen, wie Ihr Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. In neueren Arbeitsverträgen wird vorsichtiger mit Probezeiten umgegangen! Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Unsere Empfehlung: Gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht und lassen Sie sich dort beraten (kostenlos)! Nähere Auskünfte kann auch das Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt erteilen (Tel.: 089/12 61 03 - Jemanden von der Mutterschutzabteilung verlangen!).

Quelle: http://www.schwanger-in-bayern.de/berallt/bera11.htm

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Kuendigungsschutz besteht in jedem Fall...

Antwort von nici24 am 28.04.2003, 16:56 Uhr

... ich bin auch in der Probezeit schwanger geworden Tja, kann man nix machen. Ich hab ein tolles Verhaeltnis zu meinem Chef. Er hat zwar keine Luftspruenge gemacht, aber er hat sich mit mir auf das Baby gefreut.

Viel Spass beim Job suchen.

Nicole

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Nachtrag!

Antwort von nici24 am 28.04.2003, 16:59 Uhr

Ich hab jetzt erst das von Berit gelesen. So einen Arbeitsvertrag kannte ich gar nicht. Ich bezog mich auf die 'normalen' ;-)

Nicole

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