Baby und Job

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Geschrieben von Murmeline am 02.12.2004, 6:35 Uhr

Schritt in die Selbständigkeit???

Einspruch;-) wenn sie noch im Beamtenverhältnis steht, wird sie NULL Leistungen zur Ich-AG erhalten, auch keinerlei andere Fördermaßnahmen vom Arbeitsamt! Denn sie steht unkündbar lebenslänglich in Lohn und Brot! Einzige Möglichkeit: sich beim Dienstherrn für eine festgelegte Zeit beurlauben lassen (sofern dieser zustimmt), komplett auf eigene Rechnung selbständig machen, und wenn die Firma "floppt", nach Zeitablauf der Beurlaubung wieder zurück in den Dienst. Ich kenne mehrere Männer, die es so gemacht haben.
Ein anderer ehemaliger Kollege ließ sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um fortan Versicherungen zu vekaufen. Nach 5 J. war er arbeitslos und arbeitet nun wieder als Angestellter bei einer Behörde und verdient wesentlich weniger als früher als Beamter. Ich kann nur sagen: V*O*R*S*I*C*H*T!!!!!!!!!!!!!!! In der heutigen Zeit ist ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht mit Gold aufzuwiegen! Selbst wenn man z. B. geschieden wird, hat man eine Sicherheit (bzw. darf, wie ich zeitweise, selber noch Unterhalt zahlen, grins)
Trotzdem viel Glück und LG
Murmeline

 
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