Baby und Job

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Geschrieben von Holli71 am 07.08.2006, 23:19 Uhr

SS und befristeter Arbeitsvertrag (sehr lang)

Puh...also

1. Ja, es gibt Mutterschaftsgeld 6 Wochen vorher und 8 nachher von Arbeitgeber+KK.
2. Kann ich nicht sagen, wenn ja, Urlaub auszahlen lassen.
3. Weder noch. Du kannst noch die sechs Wochen arbeiten und hoffen dass dein Vertrag neu aufgesetzt wird. Wenn der AG das nicht will, läuft der Vertrag einfach aus, da braucht es keinen Aufhebungsvertrag.
4. Ja du solltest dich dort melden und sagen, dass du nach drei Jahren, sagen wir zum Januar 2010 wieder arbeitest. Ich weiß nicht genau wie es jetzt ist aber mein Vertrag lief im September aus (Baby im August geboren) und ich musste (Tipp vom Ex-Personalchef) ganz dringend im Oktober auf Arbeitsamt, hab mich da arbeitssuchend gemeldet aber bis zum Juni des Folgejahres freistellen lassen. So bekommst du zwar nicht gleich Alg1, aber du bist als arbeitssuchend registriert und dein Anspruch blkeibt gewahrt. Erkundige dich dort mal direkt.
5. Arbeitslosengeld 1 gibt es nur, wenn du in deinem Job lang genug beschäftigt warst und damit Anspruch erworben hast UND wenn du dich arbeitssuchend meldest und dem Markt zur Verfügung stehst.
grüßle h.

 
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