Geschrieben von salsa am 07.06.2004, 11:49 Uhr |
regelung postöffnen...
hi,
bei uns ist es immer noch recht chaotisch mit den regelungen welche post aufgemacht wird oder welche ungeöffnet weitergegeben wird. da es doch für (fast ;-9 alles regelungen gibt, müsste es doch irgendwo auch dafür eine regelung geben, oder ? *grübel*
danke
salsa
Re: regelung postöffnen...
Antwort von TineS am 07.06.2004, 12:33 Uhr
Hallo,
jeder macht einfach nur seine Post auf, damit dürfte doch das Problem erledigt sein.
viele grüße
tine
hmmmmmmm so klappt es nicht....
Antwort von salsa am 07.06.2004, 14:42 Uhr
jeder öffnet seins.... dann gehen rechnungen usw. verloren, wenn die direkt andressiert sind...und bei 50 leuten wird es ein chaos.....
ich hätte gern gewusst, ob es irgendwo eine regelung gibt, an der ich mich orientierenkönnte.
salsa
Re: hmmmmmmm so klappt es nicht....
Antwort von kolibrili am 07.06.2004, 14:45 Uhr
Ich kenne es folgendermassen:
Name, dann Firma --> wird nicht geöffnet
Firma, dann Name --> wird geöffnet
Also:
Z.B. Martina Musterfrau, Musterfirma, Postfach 3456, Altdorf
wird nicht geöffnet, aber
Musterfirma, (z. Hd.) Martina Musterfrau, Postfach 3456, Altdorf
wird geöffnet.
Generell werden aber Anschreiben, die direkt adressiert sind, immer an den Adressaten weitergeleitet (auch wenn geöffnet) ... eine Rechnung muss dieser dann halt an die zuständige Abteilung weiterleiten.
Hoffe das hilft?
Tine.
Re: regelung postöffnen...
Antwort von Benedikte am 07.06.2004, 19:27 Uhr
Ordntlicherweise sollte dienstliche Post immer an o.V.i.A.- also oder vertrter im amt gerichtet sein, dann isr klar, dass die Post während deiner abwesenheit an Deinen vertrter geht- bei uns ist das der, der deinen Urlaubsantrag gegenzeichnet. Aber auch sonst ist die Regel, dass wir kja im Büro dientliche Post kriegen und in unserer abwesenheit durch den Vertreter zu öffnen udn erledigen ist (sehr sinnvoll bei rechnungen mit kurzem Zahlungsziel). Was vom personalreferat kommt oder von der Abrechnungsstelle oder von der beihilfe liegt eh immer in einer sogenannten verschlussmappe mit Zusatz- personalsache- nur vom empfänger zu öffnen.
benedikte
Es ist so, wie in kolibris Beitrag beschrieben
Antwort von Mima am 07.06.2004, 20:03 Uhr
... steht der Empfänger vor der Firmenbezeichnung gilt es als PRIVATPOST und die ist nur vom Empfänger zu öffen
... steht der Firmenname zuerst, kann es geöffnet werden, sofern kein Vermerk VERTRAULICH etc. vorhanden ist.
Allerdings kennen viele diese Regelung nicht und adressieren falsch, d.h. zuerst der Name, dann die Firmenbezeichnung.
Grüße
Michaela
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