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Geschrieben von salsa am 07.06.2004, 11:49 Uhr

regelung postöffnen...

hi,
bei uns ist es immer noch recht chaotisch mit den regelungen welche post aufgemacht wird oder welche ungeöffnet weitergegeben wird. da es doch für (fast ;-9 alles regelungen gibt, müsste es doch irgendwo auch dafür eine regelung geben, oder ? *grübel*
danke
salsa

 
5 Antworten:

Re: regelung postöffnen...

Antwort von TineS am 07.06.2004, 12:33 Uhr

Hallo,

jeder macht einfach nur seine Post auf, damit dürfte doch das Problem erledigt sein.

viele grüße

tine

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hmmmmmmm so klappt es nicht....

Antwort von salsa am 07.06.2004, 14:42 Uhr

jeder öffnet seins.... dann gehen rechnungen usw. verloren, wenn die direkt andressiert sind...und bei 50 leuten wird es ein chaos.....
ich hätte gern gewusst, ob es irgendwo eine regelung gibt, an der ich mich orientierenkönnte.
salsa

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Re: hmmmmmmm so klappt es nicht....

Antwort von kolibrili am 07.06.2004, 14:45 Uhr

Ich kenne es folgendermassen:

Name, dann Firma --> wird nicht geöffnet
Firma, dann Name --> wird geöffnet

Also:
Z.B. Martina Musterfrau, Musterfirma, Postfach 3456, Altdorf

wird nicht geöffnet, aber
Musterfirma, (z. Hd.) Martina Musterfrau, Postfach 3456, Altdorf
wird geöffnet.

Generell werden aber Anschreiben, die direkt adressiert sind, immer an den Adressaten weitergeleitet (auch wenn geöffnet) ... eine Rechnung muss dieser dann halt an die zuständige Abteilung weiterleiten.

Hoffe das hilft?

Tine.

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Re: regelung postöffnen...

Antwort von Benedikte am 07.06.2004, 19:27 Uhr

Ordntlicherweise sollte dienstliche Post immer an o.V.i.A.- also oder vertrter im amt gerichtet sein, dann isr klar, dass die Post während deiner abwesenheit an Deinen vertrter geht- bei uns ist das der, der deinen Urlaubsantrag gegenzeichnet. Aber auch sonst ist die Regel, dass wir kja im Büro dientliche Post kriegen und in unserer abwesenheit durch den Vertreter zu öffnen udn erledigen ist (sehr sinnvoll bei rechnungen mit kurzem Zahlungsziel). Was vom personalreferat kommt oder von der Abrechnungsstelle oder von der beihilfe liegt eh immer in einer sogenannten verschlussmappe mit Zusatz- personalsache- nur vom empfänger zu öffnen.

benedikte

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Es ist so, wie in kolibris Beitrag beschrieben

Antwort von Mima am 07.06.2004, 20:03 Uhr

... steht der Empfänger vor der Firmenbezeichnung gilt es als PRIVATPOST und die ist nur vom Empfänger zu öffen

... steht der Firmenname zuerst, kann es geöffnet werden, sofern kein Vermerk VERTRAULICH etc. vorhanden ist.

Allerdings kennen viele diese Regelung nicht und adressieren falsch, d.h. zuerst der Name, dann die Firmenbezeichnung.

Grüße
Michaela

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