Geschrieben von Murmeline am 14.03.2006, 12:56 Uhr |
regelung bei unverheirateten
Ja, auch ein lediger Mann kann für seine Lebensgefährtin z. B. eine Kapitallebensversicherung abschließen, wenn sie nicht arbeitet und ihm den Haushalt führt. In meiner Nachbarschaft war so ein Pärchen. Sie konnten nicht heiraten, da die Frau sonst ihre hohe Pension als Beamtenwitwe verloren hätte. Ihr Freund zahlte daher für sie Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung. Auch hatte er sie bei seiner eigenen Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen und außerdem ein Testament gemacht, dass sie seine Erbin ist usw.
- regelung bei unverheirateten - larissa 14.03.06, 10:26
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
- Re: regelung bei unverheirateten - Murmeline 14.03.06, 12:56
- betrifft riester.. - claudih 14.03.06, 13:22
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Re: streit - mayaa 14.03.06, 16:08
- Re: betrifft riester..Das ist nicht richtig :-) - desireekk 14.03.06, 20:46
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Sinnvolle Regelungen... - desireekk 14.03.06, 20:50
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
Wichtig!!! Ich brauche viele Antworten!
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