Baby und Job

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Geschrieben von Murmeline am 14.03.2006, 12:56 Uhr

regelung bei unverheirateten

Ja, auch ein lediger Mann kann für seine Lebensgefährtin z. B. eine Kapitallebensversicherung abschließen, wenn sie nicht arbeitet und ihm den Haushalt führt. In meiner Nachbarschaft war so ein Pärchen. Sie konnten nicht heiraten, da die Frau sonst ihre hohe Pension als Beamtenwitwe verloren hätte. Ihr Freund zahlte daher für sie Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung. Auch hatte er sie bei seiner eigenen Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen und außerdem ein Testament gemacht, dass sie seine Erbin ist usw.

 
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