Geschrieben von krissie am 14.03.2006, 12:20 Uhr |
regelung bei unverheirateten
Hallo,
Drei Jahre werden dir pro Kind für die Rente anerkannt, also, es wird so gerechnet, als hättest Du in der Zeit ein durchschnittliches Vollzeitgehalt gehabt.
Danach müsst ihr mal schauen, wenn Du dann immer noch Teilzeit arbeitest. Riesterrente ist glaube ich dann gar keine schlechte Idee, da bekommst Du dann ja auch Kinderzulage.
Und vermutlich kann man auch als Unverheiratete sowas vertraglich regeln, stellt sich nur die Frage, warum dann nicht heiraten ;-)?
LG Kristina
- regelung bei unverheirateten - larissa 14.03.06, 10:26
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
- Re: regelung bei unverheirateten - Murmeline 14.03.06, 12:56
- betrifft riester.. - claudih 14.03.06, 13:22
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Re: streit - mayaa 14.03.06, 16:08
- Re: betrifft riester..Das ist nicht richtig :-) - desireekk 14.03.06, 20:46
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Sinnvolle Regelungen... - desireekk 14.03.06, 20:50
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
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