Baby und Job

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Geschrieben von krissie am 14.03.2006, 12:20 Uhr

regelung bei unverheirateten

Hallo,
Drei Jahre werden dir pro Kind für die Rente anerkannt, also, es wird so gerechnet, als hättest Du in der Zeit ein durchschnittliches Vollzeitgehalt gehabt.
Danach müsst ihr mal schauen, wenn Du dann immer noch Teilzeit arbeitest. Riesterrente ist glaube ich dann gar keine schlechte Idee, da bekommst Du dann ja auch Kinderzulage.
Und vermutlich kann man auch als Unverheiratete sowas vertraglich regeln, stellt sich nur die Frage, warum dann nicht heiraten ;-)?
LG Kristina

 
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