Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von larissa am 14.03.2006, 10:26 Uhr

regelung bei unverheirateten

Hallo,
ich habe einen kleinen Sohn und arbeite etwa ein Jahr nicht und und dann Teilzeit weiter. Wir sind nicht verheiratet, mein Freund arbeitet Vollzeit.
Was ich mich frage, wie regelt Ihr das mit der Altersvorsorge? Bei Teilzeit könnt Ihr ja weniger in die BFA einzahlen und kriegt dann eine noch kleinere Rente? Mit Sparen ist bei einer Teilzeittätigkeit auch nichts drin.
Gleichen Eure Partner das irgendwie aus, sozusagen als Lohn dafür, dass Ihr das gemeinsame Kind erzieht? Mit Riester oder so?
Larissa

 
7 Antworten:

Re: regelung bei unverheirateten

Antwort von krissie am 14.03.2006, 12:20 Uhr

Hallo,
Drei Jahre werden dir pro Kind für die Rente anerkannt, also, es wird so gerechnet, als hättest Du in der Zeit ein durchschnittliches Vollzeitgehalt gehabt.
Danach müsst ihr mal schauen, wenn Du dann immer noch Teilzeit arbeitest. Riesterrente ist glaube ich dann gar keine schlechte Idee, da bekommst Du dann ja auch Kinderzulage.
Und vermutlich kann man auch als Unverheiratete sowas vertraglich regeln, stellt sich nur die Frage, warum dann nicht heiraten ;-)?
LG Kristina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: regelung bei unverheirateten

Antwort von Murmeline am 14.03.2006, 12:56 Uhr

Ja, auch ein lediger Mann kann für seine Lebensgefährtin z. B. eine Kapitallebensversicherung abschließen, wenn sie nicht arbeitet und ihm den Haushalt führt. In meiner Nachbarschaft war so ein Pärchen. Sie konnten nicht heiraten, da die Frau sonst ihre hohe Pension als Beamtenwitwe verloren hätte. Ihr Freund zahlte daher für sie Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung. Auch hatte er sie bei seiner eigenen Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen und außerdem ein Testament gemacht, dass sie seine Erbin ist usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

betrifft riester..

Antwort von claudih am 14.03.2006, 13:22 Uhr

zusaätzlich noch

bei der riesterrente lohnt es sich für denjenigen, der die kinder auf der stuerkarte hat. wäre das bei euch dein freund, dann müßt ihr zusammen den antrag machen, sonst verlierst du die zulage für die kinder.

gruß

claudia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

streit

Antwort von larissa am 14.03.2006, 15:59 Uhr

Wir streiten uns seit längerer Zeit über dieses Thema. Mein Freund sieht überhaupt nicht ein, dass er für mich Altersvorsorge betreiben soll. Will sich aber auch nicht an der Erziehung beteiligen. Habe ihn jetzt dazu überreden können, meine Riester-Beiträge zu übernehmen. Aber falls sich da nichts grundlegendes ändert, muss ich eben spätestens nach der Erziehungszeit Vollzeit arbeiten.

Larissa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: streit

Antwort von mayaa am 14.03.2006, 16:08 Uhr

Oje. Uns steht das auch noch bevor (unser Kind kommt im Juni) und ich hoffe, dass wir das geregelt bekommen.
Das Einkommen ist dann eben, ob verheiratet oder nicht, für die ganze Familie da, so sehen wir das zum Glück beide. Wie macht Ihr das mit der Miete etc.? Man kann eben nicht mehr alles hälftig berechnen, aber wenn Dein Freund so uneinsichtig ist, wird das echt schwierig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: betrifft riester..Das ist nicht richtig :-)

Antwort von desireekk am 14.03.2006, 20:46 Uhr

Hallo!

Also, die Aussage von Clauddia kannich so nicht stehen lassen.
Ob und für wen sich eine "Risterrente" "Lohnt" hängt vonmeheren Faktoren ab.

Die Mutter ist pro Kind 3 Jahre in der GRV pflichtversichert und kann eigenständig einen Riestervertrag abschließen.
Ob es über den Sonderausgabenabzug evtl. günstoger ist, kommt auf den Einzelfall an...

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sinnvolle Regelungen...

Antwort von desireekk am 14.03.2006, 20:50 Uhr

Hallo Larissa,

eines mal generell: Daß sich Dein Freund und Vater da um nicht kümmern will, daß soll es mal schnell vergessen!
Sobald man Kinder miteinander hat, ist man sioch auch wirtschaftlich verpflichtet, das steht so imgesetz :-)

Aber jetzt zu deiner Situation:
Du bekommst für jedes Kind in der BfA (=GRV) sog. "Kindererziehungszeiten" gutgeschrieben.
Dir wird also unterstellt, daß Du in diesen Jahren gute 2.400 Brutto pro Monat gehabt hättest.
Wenn Du durch TZ was dazuverdienst, kommt das "oben drauf".
In soweit, muß Dir also Dein Freund nichts ausgleichen.

War das verständlich?

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.