Geschrieben von tinai am 17.02.2005, 18:24 Uhr |
Rechtsberatung
Das kann Dir wahrscheinlich nur der Betriebsrat - im großen Betrieb habt Ihr das oder ein Rechtsanwalt beantworten.
Grundsätzlich dürfen zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden, aber nicht beliebig lange. Hängt auch vom einzelvertrag und/oder Tarifvertrag ab.
Was nach meinem Empfinden nicht geht, ist die völlige Einbehaltung. Wenn es eine berechtige Rückzahlungsforderung von nicht unerheblicher Höhe ist, so müsste sie gestundet werden können - mein Vorschlag wäre Verrechnugn mit zukkünftiger Variable.
Aber bei einer GEhaltspfändung darf ja zum Beispiel auch nciht gdas ganze GEhalt gepfändet werden, es verbleibt immer ein Mindestsatz.
Wehr Dich und lass Dein Gehalt nachrechnen.
Gruß Tina
- kein lohn... - Ivonne S. 17.02.05, 11:12
- Rechtsberatung - tinai 17.02.05, 18:24
- Re: Rechtsberatung - may&fenja 17.02.05, 23:06
- Rechtsberatung - tinai 17.02.05, 18:24
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