Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 22.10.2017, 17:02 Uhr

rechtliches müssen und faktische Sinnhaftigkeit

Rübenkind,
rechtlich muss man vieles nicht. Keine Kinder angeben, keine Krankheiten angeben, Schwangerschaften zumeist nicht, Schwerbehinderungen nicht.

Die Frage ist aber, ob das für das arbeitsverhältnis als solches sinnvoll ist. Ich habe vier Kinder, jetzt schon groß, aber für mich war es jahrelang sehr schwer, sponatne Dienstriesen mit Übernachtung zu machen. Aus verständlichem Grund. Hätte ich die Kinder geheimgehalten, wäre es echt blöd, sich da zu verweigern. So war es so, dass ich immer ergebnissoffen gefargt worden bin, ob es möglich sei.

Und wenn Du Dich halt neu bewirbst, als engagiert und flexibel beschreibst und dann eben sowas bspw doch nicht geht, wird das auf AG Seite zu Enttäuschung führen. Nur als Beispiel. Und eine gute Grundlage für eine Vertrauensbasis ist das auch nicht- mE.

Von daher- wenn man einer langen und positiven arbeitsbeziehung interessiert ist, sollte man alles wichtige zumindest auf Nachfrage sagen. Alleine um Verständnis zu erzeugen- wenn man nachmittags zur Kita muss wegen einer Aufführung oder weil man Ferien in den Schulferien machen will.

Benedikte

 
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