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Geschrieben von rubi am 18.06.2005, 16:51 Uhr

Rechtlich...

... darfst Du doch gar nicht in den 8 Wochen NACH der Entbindung arbeiten (um die es doch hier geht, oder habe ich das falsch verstanden?). Bei der Zeit VOR der Entbindung würde ich Spielraum sehen, da kann ja jede werdende Mama entscheiden, ob sie will oder nicht.

Ich hätte jetzt im MuSchu nach der Entbindung auch Abschlussprüfungskorrektur, hätte auch die Zweitkorrektur meiner Klasse gemacht (wenn auch rechtlich sehr auf dünnem Eis), aber mein Fachbetreuer, der die Korrekturen einteilt, meinte, mit einem "frischen" Neugeborenen sei das nicht so toll. Daher macht das jetzt jemand anders und ich gucke nur kurz mal drüber (als Gewissensberuhigung).

Normalerweise dürfte die SL gar nicht verlangen, dass Du arbeitest - das müsste sie wissen. Und Zeugnisbemerkungen schreiben ist nun mal Arbeit, auch wenn man das zu Hause machen kann.

Bei mir im KH lag bei der Entbindung übrigens im Zimmer auch eine Lehrerin, die hatte das selbe Problem. Ich weiß aber nicht, wie sie das nun löst...

LG
rubi

 
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