Geschrieben von und am 10.05.2018, 13:00 Uhr |
P. S. : Aber davon mal abgesehen....
... ich wäre mir nicht mal so sicher, ob deine Freundin in den ersten 8 Wochen nach der Geburt überhaupt ausgebildet werden darf (gesetzliche Mutterschutzfrist!). Es gibt da ein ziemlich neues Gesetz, das schwangere Studentinnen und Azubis bzgl. Mutterschutz mit schwangeren Arbeitnehmerinnen gleichstellt. Weiß aber nicht, ob das genauso verpflichtend oder freiwillig ist.
- Beginn der Elternzeit - Pascello 02.05.18, 14:28
- Re: Beginn der Elternzeit - Junijunge 02.05.18, 17:35
- hab dir bei frau bader ausführlich - mellomania 02.05.18, 20:19
- Re: hab dir bei frau bader ausführlich - Pascello 02.05.18, 20:41
- Re: hab dir bei frau bader ausführlich - mellomania 02.05.18, 20:46
- Re: hab dir bei frau bader ausführlich - Pascello 02.05.18, 20:41
- Öhm... ist das ein geplanter Kaiserschnitt? - und 10.05.18, 12:22
- P. S. : Aber davon mal abgesehen.... - und 10.05.18, 13:00
Kleines.. Eher großes Organisationsproblem
Ermahnung
Verspätete Gehaltszahlung im öffentlichen Dienst
Elterngeld/Elterngeld plus
Arbeitszeit verändern
Betreuung nach Elternezeit aber wie?
Frage an die Tagesmütter
Kind krank, Mama krank und Arbeit
Babybetreuung für eine woche lehrgang