Baby und Job

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Geschrieben von und am 10.05.2018, 13:00 Uhr

P. S. : Aber davon mal abgesehen....

... ich wäre mir nicht mal so sicher, ob deine Freundin in den ersten 8 Wochen nach der Geburt überhaupt ausgebildet werden darf (gesetzliche Mutterschutzfrist!). Es gibt da ein ziemlich neues Gesetz, das schwangere Studentinnen und Azubis bzgl. Mutterschutz mit schwangeren Arbeitnehmerinnen gleichstellt. Weiß aber nicht, ob das genauso verpflichtend oder freiwillig ist.

 
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