Baby und Job

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Geschrieben von und am 10.05.2018, 12:22 Uhr

Öhm... ist das ein geplanter Kaiserschnitt?

... oder wieso bist du dir so sicher, dass das Kind genau am 4.6. kommt? Was ist, wenn es eine Frühgeburt wird? Und ihr wisst schon, dass das Kind auch im Rahmen des Normalen mal 14 Tage früher oder später kommen kann.

Insofern hat der Arbeitgeber Unrecht, dass du nur ab ET (was ja nur der ERRECHNETE Entbindungstermin ist) in Elternzeit gehen kannst. Du wirst natürlich zum TATSÄCHLICHEN Entbindungstermin in Elternzeit gehen. Und das wird weder unbedingt der 4.6., noch unbedingt der 16.6. sein, denn den Tag der tatsächlichen Geburt kann keiner voraussehen, es sei denn wie gesagt, es handelt sich um einen geplanten Kaiserschnitt - und selbst dann kann das Kind immer noch zu früh kommen.

In deinem Elternzeitantrag musst du es also so formulieren, dass du mit dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen wirst (oder auch ab dem 2. oder 3. Lebensmonat). Ein verbindliches Datum zum Elternzeitbeginn kannst vor der Geburt nämlich gar nicht abgeben, nur zur ungefähren Orientierung des Arbeitgebers den unverbindlichen, errechneten Termin, welcher aber im Falle eines ganz anderen tatsächlichen Geburtstermins nicht bindend für dich ist.

 
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