Baby und Job

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Geschrieben von Sandra01 am 24.04.2006, 11:37 Uhr

noch nebenbei 400 Euro Job darf ich das?

Hallo,
wenn es in Deinem Arbeitsvertrag steht, dann musst Du Deinen Arbeitgeber über Deinen Nebenjob informieren, auch wenn er nur auf 400-Euro-Basis ist. Folgende Sachen solltest Du bei einem Nebenjob beachten:

1. die höchst zulässige grenze sind 48 arbeitsstunden die woche, 6 werktage x 8 std. die arbeitszeit kann für einzelne wochen bis zu 60 std erhöht werden, wenn 10 std pro tag nicht überschritten werden. (ausgleich beachten) § 61 Arbeitszeitgesetz
2. die ruhe bis zum nächsten arbeitsbeginn 11 stunden,
3. die art der zweiten arbeit darf nicht mit art und inhalt der ersten arbeit kollidieren.
4. du muss dem ag deine volle arbeitsleistung zur verfügung stellen

Weitere hilfreiche Tipps findest Du auch unter www.arbeitsrecht.de.

LG Sandra

 
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