Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 22.10.2004, 22:52 Uhr

Noch etwas genauer:

Du hast Für jeden angefangenen Monat, der in die Schutzfrist (inkl. der 8 Wochen hinterher) fällt, VOLLEN Urlaubsanspruch!

Das würde bei Dir für inkl. Mai bedeuten (evtl. noch Juni, wenn das Kind superspät kommt).

Denn: §17 BErzGG sagt, daß nur für Volle Monate EZ der Jahresurlaub gekürzt werden kann.

Das muß man den "Personal-Leuten" oft erklären, weil das BUrlG es anders regelt. Aber Spezialrecht geht vor Allgemeinrecht!

Viele Grüße

Désirée

 
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