Geschrieben von Gretchen77 am 28.09.2005, 11:45 Uhr |
Nichteheliche Gemeinschaft
Hallo,
ich bin zwar erst in der 5ten SSW aber trotdem muss ich mir ja schonmal überlegen wie wir wenn das Kind da ist die Finanzen regeln.
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, leben aber seit ca. 3 Jahren nachweislich zusammen in einem Haushalt. Ich habe überlegt nach dem Mutterschutz in Teilzeit zu arbeiten, würde dann im Gegensatz zu jetzt erheblich weniger verdienen als mein Partner. Meine Frage ist jetzt: Kann er dann Steuerklasse 3 beantragen, obwohl wir nicht verheiratet sind? Jetzt haben wir beide die 1. Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
- Nichteheliche Gemeinschaft - Gretchen77 28.09.05, 11:45
- Nein - tinai 28.09.05, 13:19
KiTA JA-NEIN?
Nochmal zum Thema " Mütter im Job/ Einstellungen"
Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch
Bewerbung, Kinderwunsch, Gewissen,,,
1-Euro-Job...und schon Panik *Hilfe*
Ich brauche noch ein Tageskind !!!!
Verdienst bei C+A oder H+M--Arbeitet jemand von Euch dort????
Die erste Absage ist schon da......brauche Hilfe!
Nachhilfe nebenbei