Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 23.10.2004, 19:18 Uhr

Nicht ganz richtig...

Hallo safrarja,

das ist so nicht ganz richtig. Liegt die Schutzfrist innerhalb eines Kalenderjahres, kann man diesen Urlaub schon im Voraus nehmen, das gilt nur nicht, wenn die Schutzfrist zum Teil in ein neues Jahr fällt...

Viele Grüße

Désirée

 
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