Baby und Job

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Geschrieben von Janina80 am 22.12.2009, 14:55 Uhr

Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Ich wurde von meiner Firma zum Jahresende gekündigt ( nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit, meine Große Tochter ist vier). Nun habe ich gestern eine Zusage un den Vertrag für einen neune Job bekommen, unbefrsitet mit 6 monaten probezeit. Ich möchte den Job und das baby. Schon den Job wegen des Elterngeldes, da ich nicht einsehe nur 400€ zu kriegen, weil ich während der SS arbeitslos war. ich habe immer gearbeitet!!! Als meine Kleine zwei war, bin ich Vollzeit wieder angefangen. Das baby kommt Ende August ( ET 31.08.2010), dh. ich würde wohl unter Berücksichtigung von Mutterschutz und Urlaub Ende Juni aufhören zu arbeiten. Ich meine, auch in der probezeit kann meine schwangere nicht kündigen. erst vier Monate nach der Geburt. Aber mir ist das so peinlich vor meinem neuen arbeitgeber. Das baby war zwar geplant, aber es ist mir so unangenehm ihm das zu sagen. Werde auch erst im Februar zum Arzt gehen und dann sagen zum AG es war ungeplant. Stellt euch vor. Ich arbeite ein knappes halbes jahr dann dort und dann muß der AG 14 Wochen Mutterschutz zahlen oder seh ich das falsch( Ich weiß, einen teil trägt die Krankenkasse). Wie peinlich, kennt jemand sowas oder wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich versuchen, den vertrag rückgängig zu machen?

 
46 Antworten:

Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von krissie am 22.12.2009, 16:45 Uhr

Hallo,
ich war mit unserem zweiten Kind auch in deiner Situation und hatte auch kein gutes Gefühl, es dem Chef zu sagen, der aber ganz positiv reagiert hat.
Ich würde dem Arbeitgeber keine Angaben zu "geplant" oder "ungeplant" machen, das geht ihn nichts an. Und so peinlich muss dir das auch nicht sein. Klar ist es unter Umständen blöd, wenn Du ausfällst nach kurzer Zeit, aber so ist halt manchmal das Leben. Du könntest auch kündigen in der Probezeit oder gekündigt werden oder oder oder.... Das Mutterschutzgeld bekommen Arbeitgeber meines Wissens mitlerweile wieder, weil sie dafür in einen bestimmten Topf einzahlen (ich weiß nicht, ob es alle Arbeitgeber verpfichtend betrifft, glaube aber mitlerweile wohl). Und ansonsten entstehen deinem Arbeitgeber keine Kosten. Und du wirst ja dann auch irgendwann wiederkommen, sprich das halt frühzeitig mit ihm ab für seine Planung.

LG Kristina

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von Joni76 am 22.12.2009, 17:08 Uhr

Ganz ehrlich? Solche Fälle wie Deine sind meiner Meinung nach einer der Gründe, warum Chefs ungern Frauen im "gebärfähigen Alter/mit Kinderwunsch einstellen. Ich finde es ziemlich ungünstig, gleichzeitig für ein Baby zu üben und mich auf einen neuen Job zu bewerben. Ich würde mit Deinem neuen Chef reden, was er dazu meint. Ich fände es schon unfair, dass Du gerade mal 6 mon. da bist und die Firma das ganze Elterngeld zahlen soll.

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von bobcat am 22.12.2009, 17:22 Uhr

Hallo,

@Joni76: keine Firma zahlt Eltrengeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch nur die großen, die nicht die Umlage zahlen. Alle kleinen müssen monatlich einzahlen und bekommen das Geld im Falle eines Falles wieder.

eine Schwangerschaft ist natürlich für den AG ärgerlich, weil er Dich gerade einarbeitet und Du wieder gehst. Aber das ist der Lauf der Dinge. Du könntest auch einen Autounfall oder so haben (kein Vergleich aber auch was ganz normales)

Genieße die Schwangerschaft, sei ehrlich und fair zum AG, aber tritt die Stelle um Himmels willen an. Es ist danach noch schwieriger etwas zu finden. Beweise Dich in den nächsten Monaten und dann kannst Du auch wieder nach der Elternzeit in den Job.

Und das AG Frauen in dem Altern nicht nehmen wollen oder sollten, ist einfach eine schlechte Angewohnheit. Männer wechseln viel häufiger und verursachen damit immense Kosten. Die sieht nur keiner.

Nur zu und alles Gute!
bobcat

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von unserbaby09 am 22.12.2009, 17:36 Uhr

Böde Situation, aber am besten ehrlich sein!!
Finde es allerdings auch etwas ungünstig ein Kind zu "planen" und einen neuen Job antreten zu wollen???
Wie kommst du eigentlich auf 400€ Elterngeld? Normalerweise bekommst du doch dann den Mindestsatz von 300€ oder?

GLG und viel Erfolg

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 22.12.2009, 18:25 Uhr

Ich finde, es sollte Dir nicht peinlich sein, dass Du schwanger bist. So ist das Leben und es ist doch ein freudiges Ereignis - es gibt noch so viel un-freudiges das geschehen kann - auch wenn man gerade eine neue Stelle antritt. Im Leben ist so wenig planbar, gerade auch in Bezug auf Schwangerschaften. Nimm das Leben so wie es ist und genieße Deine Schwangerschaft und den neuen Job. Arbeitgeber die damit nicht klarkommen würde ich am liebsten auf den Mond schießen. Es wird Zeit, dass sich deren Einstellung zu Schwangerschaften ändert, sonst sterben wir ja irgendwann aus.
V. G.

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....An Joni

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 19:08 Uhr

Nur 14 Wochen Mutterschaftsgeld, Elterngeld zahlt der Staat. Dafür habe ich Steuern gezahlt, Süße. Natürlich ists blöd gelaufen, aber dafür arbeiten andere 10 Jahre ( sowie ich z.B 9 Jahre bei meinem alten AG) ohne schwanger zu werden.

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....An Unserbaby09

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 19:13 Uhr

nein, bei mir wären es 400€ da ich ja bis 31.12. 09 Gehalt bekam ( und net so wenig) und fürs Elterngeld zählt das jahr vor dem Mutterschutz, also Juli 09 bis Juni 10. Daher wäre es etwas erhöht.

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Re: Neuer Job zum 01.01.2010 und schwanger....

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 19:16 Uhr

PS.: Wir haben das baby länger geplant und haben nicht mit der Kündigung nach 9 Jahren gerechnet. Und auch die Arbeitslosigkeit hätte ja Jahre dauern können und dann hätten wir niemals mehr ein baby. Wir haben aber gesagt, sollte sich eine neue stelle ergeben, hören wir vorerst für ein halbes jahr mit Üben auf, aber ich bin ja schon schwanger.... Ich habe am 20.12 pos. getestet und habe am 18.12. den vertrag unterschrieben.

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Das hab ich ja auch gemeint

Antwort von Joni76 am 22.12.2009, 19:22 Uhr

Ich hab auch die 14 Wochen gemeint. Fände ich trotzdem doof für den Chef.

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Re: Das hab ich ja auch gemeint/ An Joni

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 19:36 Uhr

Du, ich auch. Ich wollte ss in meiner alten firma werden, wo ich 9 Jahre war. Und vielleicht wäre ich ewig arbeitslos gewesen, dann wäre ich die nächsten jahre arbeitssuchend und hätte vielleicht nie mehr ein baby. ich hab gedacht, wenn ich nen neuen job hab, hör ich erstmal ein halbes jahr mit üben auf, aber dann kam am 18.12. die Zusage und am 20.12 der Positive test. Und die anderen sagen ja: Der Chef zahlt in eine Mutterschutz-Umlage ein und kriegt es im Fall eines Falles wieder. Doof wäre es natürlich wegen der einarbeitung, dann müßte wieder zwei monate jemand eingearbeitet werden.

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Re: Das hab ich ja auch gemeint

Antwort von unserbaby09 am 22.12.2009, 19:36 Uhr

Ok, dann verstehe ich das und wünsch dir alles Gute. Genieß die Schwangerschaft dann soweit es geht trotz Arbeit und Kind!!!

Frohe Weihnachten

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Re: Das hab ich ja auch gemeint/An Unserbaby09

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 20:07 Uhr

Ich versteh dich ja auch... Mir iast es ja nicht umsonst peinlich. ich hab 9 jahre 2001-31.12.2009 in meiner alten firma gearbeitet und hab es zweimal erlebt, daß jemand relativ schnell ss wurde. Die eine ist seit April 08 bei uns gewesen und hat im Nov. 09 entbunden ( allerdings vorher nie gearbeitet), die hat die probezeit abgewartet und dann....
Und die andere fing im Mai 09 an und entbindet im Februar 10( war auch vorher 11 jahre in einer Firma und wurde gekündigt), war also quasi sofort ss. Allerdings sind es beide reife Frauen mit mitte 30. Die halt auch das alter dafür haben. Ich hab über beide gedacht: " ach, gerad angefangen und schon ss". ich fands doof. Und jetzt bin ich genauso, oder halt noch krasser. da ich ja im januar anfange und ende august entbinde. Aber wir wünschen es uns schon lange und ich sah nicht ein wg. kündigung aufzuhören mit üben.Vielleicht würde ich ja lange arbeitslos bleiben. Aber es war nicht so, ich bewarb mich am 15.12. und bekam am 18.12. den Job und testetet am 20.12 positiv. Es file alles zusammen. Aber ich hab gegoogelt und es freut mich, daß der Arbeitgeber in ein Umlage einzahlt und er das Mutterschaftsgeld was er mir zahlt, erstattet bekommt. Vielleicht hat mitr der liebe Gott das mit Absicht "angetan" damit ich ne andere Einstellung zu Frauen bekomme, wozu ich selbst nun zähl. Auchg dir frohe weihnachten!
Danke für eure wertvollen infos und Tips und Meinungen.
Daß ich das mit der Umlage erfuhr, hat mir sehr geholfen.

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Re: Mutterschaftsgeld und U2 Umlage

Antwort von Hotsprings am 22.12.2009, 21:11 Uhr

Mutterschaftsgeld wird mit der U2 Umlage umgelegt und ist für Firmen mit unter 30 Mitarbeitern gedacht. Aus dieser Umlage bekommt der Arbeitgeber die Kosten nach Beantragung erstattet.

Die größeren Unternehmen tragend das selber.


Dein Situation ist etwas doof. Ehrlichkeit bewährt sich meist am besten, ob dein AG vom Vertrag zurücktreten kann, weiß ich nicht. Überlege dir, wie du vorhast wieder arbeiten zu gehen. Geh in das Gespräch mit Lösungsvorschlägen, z.B. ich fange nach der Mutterschaftszeit wieder an, sagen wir mal 3 Tage im Büro und ggf. 2 Tage von zuhause (vorausgesetzt das geht), erkläre, dass du nicht vorhast lange auszufallen und organisier dir eine flexible Tagesmutter, so dass du auch mal Überstunden machen kannst. Konventionelle Probleme brauchen konventionelle Lösungen.

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Re: Mutterschaftsgeld und U2 Umlage

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 21:25 Uhr

Während des elterngeldbezuges gehe ich sicher nicht arbeiten, da wär man ja schön blöd( man verliert zu viel geld, es rechnet sich nicht). Aber wenn er/sie dann ein jahr alt ist, würde ich gern wieder nen halben tag anfangen.

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Re: Mutterschaftsgeld und U2 Umlage

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 21:26 Uhr

Seit 01.01.2006 ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Umlage zu zahlen. Einem Großunternehmen würde es aber sicher weniger wehtun.

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Re: Mutterschaftsgeld und U2 Umlage/An Hotsprings

Antwort von Janina80 am 22.12.2009, 21:44 Uhr

Seit 01.01.2006 sind alle Unternehmen zur Zahlung, selbst diese die keine weiblichen beschäftigen, zur Umlage verpflichtet. auch großunternehmen. Habe gegoogelt und meine Freundin ist Personalfachkauffrau.

Eine Bitte: schmeiß doch hier nicht irgendwas hin, sondern informier dich auch, bevor du schreibst, wenn du keine ahnung hast.
Ist net bös gemeint, aber man stellt eine Frage und möchte etwas wissen. Und wenn einer keine Ahnung hat, wird man falsch informiert.

Und wenn du dich über Elterngeld informiert hättest, wüßtest du, daß jeder der während des bezuges arbeitet, die Arschkarte hat. man fällt bei dem Gang zur arbeit nämlich gleich wieder auf die 300€ zurück.

Also bis das Kind ein Jahr alt ist, werde ich wohl zuhause bleiben.
Zumal ich so das kiga-Geld für kind nr 1 spare ( 236€/monatlich für ein kind, da ich aus Schleswig-Holstein komme). Und weißt du was eine tagesmutter kostet? Ich habe zwei Kinder dann. Die Betreuungskosten würden das gehalt auffressen.

Und die werden ja für den mutterschutzzeitraum eine neue brauchen, von daher werde ich die firma wohl gleich wieder verlassen. Diejenige könnte dann 15 Mon. meinen Arbeitsplatz haben, eine neue müssen sie eh suchen. Ob nun für 3 oder für 15 Mon.

Also, besonders durchdacht klang deine Aussage im gegensatz zu einigen anderen hier nicht. Aber Hauptsache man hat was dazu gesagt, ob man nun Ahnung hat oder nicht. Weißt du, ich reparier morgen auch mal dein auto, obwohl ich nicht mal Führerschein habe.

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Hotsprings ist dafür bekannt..../ Janina, nicht aufregen

Antwort von Jule77 am 22.12.2009, 21:57 Uhr

Hallo Janina! Ich teile deine meinung. Hotsprings ist dafür bekannt, daß sie immer zu etwas was sagt und eigentlich nicht wirklich mitdenkt. Find ich super, daß du ihr mal sagst, daß sie nur sprechen soll, wenn sie Ahnung hat! Und du hast recht, seit 2006 ist jedes Unternehmen und sei es ein Schwulenclub zur Umlage verpflichtet, bin Lohnbuchhalterin. Und mit dem elterngelsd hast du auch recht. wer arbeiten geht, landet echt schnell bei den 300€. schade, so geht manchen eine Chance auf einen 400€-Job flöten. Ich habe 8 std./ die woche gearbeitet. dabei im Monat 400€ verdient und 300€ Elterngeld bekommen, obwohl ich ursprünglich 680€ Elterngeld hatte. Also 20€ plus gemacht im monat für jede woche 8 Std. arbeiten gehen. ich war so naiv wie hotsprings, aber ich lerne aus meinem Fehlern. Leider wird man in D für arbeiten teilweise echt bestraft.

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Re: Hotsprings ist dafür bekannt..../ Janina, nicht aufregen

Antwort von sternenfee75 am 23.12.2009, 1:02 Uhr

Egal, ob dem Arbeitgeber Kosten entstehen wegen dem Mutterschutzgeld, hinzu kommt ja auch noch, dass du ca 6Monate arbeitest und dann für über 1Jahr ausfällst, er also wieder Ersatz besorgen muss und einarbeiten muss, dass ist halt für keinen Arbeitgeber toll.
Deswegen würde ich die Sache auch so bald wie möglich klären mit ihm, einfach um eine vernünftige Basis aufzubauen.
Und deswegen erst im Feb. zum Arzt zu gehen finde ich auch nicht so toll.

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Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat.....

Antwort von +emfut+ am 23.12.2009, 8:23 Uhr

Mir ginge es auch um was anderes - und deswegen gebe ich in diesem Fall Hotsprings recht, was ich bei weitem nicht immer tue:

Du bist grad mal richtig eingearbeitet - und fällst schon wieder aus. Okay, ist passiert - aber nach 14 Wochen "Ausfallzeit" ist die Einarbeitung noch recht frisch und kann "genutzt" werden. Welcher Zacken bricht Dir aus der Krone, wenn Du einen Tag die Woche wieder einsteigst nach dem MuSchu, einfach um drin zu bleiben. Denn nach einem Jahr kannst Du die Einarbeitung knicken, da fängst Du wieder von vorne an - was den Arbeitgeber sicher sehr freuen wird.

Im übrigen fällst Du nicht auf die 300,- Euro zurück. Du bekommst Elterngeld prozentual für den Anteil, den Du nicht arbeitest. Wenn Du also 20% arbeitest, werden 80% Deines früheren Gehaltes als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld genommen. Und dann brauchst Du auch nicht so viel Geld für eine Tagesmutter auszugeben - bist aber nach einem Jahr wieder sofort einsatzfähig und mußt nicht erneut eingearbeitet werden - was wahrscheinlich Deine Chancen erhöht, nicht gleich nach der Erziehungszeit wieder eine Kündigung einzusammeln.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Hotsprings ist dafür bekannt..../ Janina, nicht aufregen

Antwort von krissie am 23.12.2009, 9:05 Uhr

Hallo,
ja, erst im Februar zum Arzt zu gehen ist natürlich Unsinn, auch wenn Du es dem Arbeitgeber erst dann sagen willst; und es gibt ja Gründe für die Position, es dem Arbeitgeber erst nach 3 Moanten zu sagen. Aber wann du das erste Mal beim Arzt warst ist ja irrelevant für den Arbeitgeber und geht ihn auch nichts an.
Und was die Rückkehr betrifft: Es macht sich sicher gut, etwas Flexibiltät zu demonstrieren, aber nicht aus lauter schlechtem Gewissen die eigenen Wünsche bezüglich der Elternzeit völlig außer Acht zu lassen. Für mich war damals auch klar, dass ich nicht regelmäßig während des ersten Lebensjahres hinkomme, zumal die Arbeitsstelle auch relativ weit entfernt ist. Ich wollte keine längeren Trennungen vom Kind, das war mir sehr wichtig. Ich habe allerdings angeboten, ein bestimmtes Projekt von zu Hause aus weiter zu verfolgen, was nur einige Stunden pro Woche bedeutet hätte; und natürlich für Besprechungen etc. zur Verfügung zu stehen. Das gestaltete sich allerdings sehr schleppend und so richtig kam ich dann erst wieder rein, als ich wieder regelmäßig da war.
Bei mir ist die Situation allerdings so, dass ich nicht für die Produktion des Unternehmens wichtig bin und es letztlich nicht so entscheidend ist, ob das Projekt ein paar Monate früher oder später verfolgt wird... Das ist natürlich eine sehr spezielle Situation, die ja auf dich vermutlich nicht zutrifft.
Alles Gute für die Schwangerschaft!

LG Kristina

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat.....

Antwort von KatinkaB am 23.12.2009, 11:22 Uhr

Hallo,
ich könnte mir nur vorstellen, durchzuarbeiten, also keinen Erziehungsurlaub zu nehmen. Das wäre ein Zeichen deinerseits, dass man den AG nicht ausnutzt. Das hätte ich im alten Betrieb nach langer Betriebszugehörigkeit allerdings nicht gemacht. Da hätte ich natürlich den Erz.urlaub genommen.
K.

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Ist in meinen Augen gar keine Frage.

Antwort von Trini am 23.12.2009, 12:26 Uhr

Viel Glück im neuen Job!!!

Du hast einen Frühtest gemacht, dazu bist Du nicht verpflichtet.
Beim Vorstellungsgespräch warst Du noch nicht schwanger.

Tritt die stelle im januar an und wenn Du die offizielle Bestätigung vom FA hast, teile es deinem Chef mit.
Ich kenne ganz viele, die ihren AG erst nach den kritischen 12 Wochen informiert haben.

Viel Glück!

Trini

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../zu emfut

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 14:04 Uhr

Ja, ich würde kanpp 400€ bekommen. Das weiß ich. Aber wenn man während des bezuges arbeitet, landet man doch relativ schnell wieder beim Sockelbetrag. Ach, winige von euch sind so lieb.
Ich hab es mir echt net so gewünscht, wollte in meinem alten betrieb schwanger werden. Aber leider wurde ich gekündigt. Ohne baby im Bauch. Während der Zeit zuhaus, haben wir weiter geübt. Ich dachte, wenn ich arbeit kriege, hören wir erstmal auf mit üben. jetzt fielen der Positivtest und die Arbeit aber zusammen. Ich bin 5.Woche. Ich werde aber ein handbuch machen, damit die einarbeitung nicht allzuviel kraft meiner Kollegen erfordert (wie meine jetzt). Vielleicht kann die neue Kraft sogar noch durch mich eingearbeitet werden. Und damit keine Kosten entstehen, könnte sie ja für die Einarbeitung den halben Juli wo ich noch da bin halbtags kommen. Ich bin Mitte juli weg und sie arbeitet dann noch 2.Wo halbtags und dann ganztags. Ich bin ja für eine gekommen, die verstorben ist urplötzlich. Sie konnte nichts übergeben und ein Kollege hatte versucht sich nebenbei da reinzufuchsen. Das würde bei mir ja nicht so sein, bin ja nicht außer Welt.

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat..../zu emfut.

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 14:09 Uhr

das mit dem arbeiten während der elternzeit würde ich machen, aber es würde den laden wohl sehr durcheinanderbringen. Für mich wird sicher eine Vollzeitkraft eingestellt. warum sollte ich dann gebraucht werden? Dem Unternehmen würden erhebliche Sozialversicherungskosten entstehen wenn die 30 Std. arbeiten und ich z.B 10 Std. auf 400€-Basis. Bei 400€ basis zahlt der AG dei Sozialvers. nämlich alleine, under der AN nur 2%.
ich bin Diplomfachwirtin, mit dem arbeitsrecht kenn ich mich ganz gut aus. Zumindest so wie es noch bis 2005 war. Seitdem habe ich keine Arbeitsrechtslehrgänge mehr besucht. Bin jetzt mehr auf Buchhaltung und Disposition.

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../KatinkaB

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 14:16 Uhr

Inwiefern würde ich den AG denn ausnutzen? Er zahlt weder den Mutterschtzlohn noch das elterngeld. ???? Er leidet keine finanziellen Nachteile. Mutterschutzlohn bekommt er durch die umlageverpflichtung vollständig wieder. Ich wäre ja wohl blöd das höhere Elterngeld vom Staat flöten gehen zu lassen. Ich arbeite für mein Geld und nutze niemanden aus. Ausnutzen tun Leute den Staat, die nicht aberiten gehen möchten. Hätte ich die Stelle nicht angenommen, würde ich ALG beziehen. dann würde ich den Staat ausnutzen. Außerdem bekommen ich 9€ Stundenlohn, das ist für eine Diplomfachwirtin nicht viel. ich habe ein Fachhochschulstudium und vorher im alten betrieb 3600€ brutto bekommen.

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Re: Ist in meinen Augen gar keine Frage./an trini

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 14:24 Uhr

danke. nein, bei der vorstellung noch nicht. Aber als ich den vertrag hatte, wußte ich es einen Tag. Wie gesagt, mir bleibt nur eins arbeiten oder ALG. Und niemand wird ausgenutzt, der AG erhält den vollen Mutterschutzlohn wieder.

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../KatinkaB

Antwort von Jule77 am 23.12.2009, 14:51 Uhr

Ja, katinka ist auch ne süße. Mit ausnutzen hat janinas einstellung echt nix zu tun. Einziger nachteil wäre, daß er zwangsläufig ne neue einarbeiten muß und zwar mindestens für die Mutterschutzfrist. das ist halt schicksal, janina könnte auch anders sofort ausscheiden z.B durch Tod wie die Kollegin, Autounfall, schwere Krankheit, ne bessere stelle gefunden ( dadurch passiert ja auch oft das Arbeitn. ausscheiden, da sich aus alten bewerbungen was ergeben hat, wir hatten das dadurch öfter, daß leute schon nach 2-3 monaten wieder gegangen sind., Janina wäre immerhin ein halbes jahr dort). janina, alles gute für die geburt! Blöd gelaufen, aber es gibt schlimmeres.

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../zu emfut

Antwort von +emfut+ am 23.12.2009, 16:01 Uhr

Janina, ich will DIR wirklich nicht an den Karren fahren.

Ich sage Dir nur, wie ICH als Chef rechnen würde:

Also, da kommt eine Neue und wird eingearbeitet. Kaum hat sie sich eingearbeitet, kennt die internen Strukturen, weiß wie man Herrn Müller von der Buchhaltung und Frau Schmidt vom Vorstandssekretariat "zu nehmen" hat - muß sie schon ihre Vertretung einarbeiten.

Nach einem Jahr will die "Neue" wiederkommen. In der Zeit ist Frau Schmidt in Pension und das Formular Z muß nicht mehr zuerst zu Herrn Müller und dann zur Abteilung X, sondern umgekehrt. Die Vertretung hat diese Wechsel mitbekommen und von Anfang an mitgetragen. Sie kennt die ertwas merkwürdige Nachfolgerin von Frau Schmidt und kommt auch mit Herrn Müller gut aus. Die mühsam eingearbeitete "Neue" kann sich wieder von vorne einarbeiten - Herr Müller kann sich nicht an sie erinnern und die Schmidt-Nachfolgerin kennt sie gar nicht.

Was ich machen würde: Ohne Dir was Böses zu wollen, würde ich Dir die Kündigung überreichen an dem Tag, an dem Du aus der Elternzeit wiederkommst, und die Vertretung behalten. Mir ist bewußt, daß ich mich damit rechtlich in einer Grauzone bewege - aber ich habe eine gute PA, die kriegt das rechtssicher begründet.

Bösartig? Nein - der Chef konnte ja noch keine persönliche Beziehung zu Dir aufbauen, die Vertretung steht ihm auch menschlich näher. Vor allem aber denkt der Mensch wirtschaftlich - es macht wirtschaftlich keinen Sinn, Dich erneut einzuarbeiten, wenn eine eingearbeitete Kraft (nämlich Deine Vertretung) vorhanden ist.

Wenn Du den Job tatsächlich nach einem Jahr wieder aufnehmen willst: Bleib am Ball. ICH würde es tun.

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../zu emfut

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 16:31 Uhr

Das hast du schön geschrieben, ich rechne auch mit der Kündigung. 4 monate nach der Entbindung ist das möglich. ich werde mich anbieten als arbeitskraft, aber rechne mit einer Absage. wenn eine neue da ist, die gut ist, was soll ich dann da? Also rechtlich befindet er sich in keiner Grauzone, wenn er mich kündigt. Ich wäre dann ein jahr da. Mir würde dann noch ein Monatsgehalt zustehen ( voll,wg.Kündigungsfrist) und eine Abfindung in Höhe der Hälfte eines Monatsgehalts. das wären alles in allem 3000€ brutto. das wird er wohl machen, es sei denn die neue ist gar nichts. Das mit der einarbeitung ist sicher ein nachteil, sonst hat der AG keine.

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Re: Ist in meinen Augen gar keine Frage.

Antwort von Tinai am 23.12.2009, 17:26 Uhr

Hallo,

also als AG würde ich ganz schon genervt sein, aber von der Situation, nicht von Dir.

An Deiner Stelle würde ich die Stelle antreten und es so machen, wie Du gesagt hast. Wenn es Dir peinlich ist, so ist es allein Dein Problem. Es muss Dir nicht peinlich sein.

Für Deinen AG ist es natürlich eine Belastung, zum einen ist nicht sicher, ob er die U2 bezahlt und das Geld bekommt, dann wäre es teuer zum zweiten bezahlt er zweimal die Einarbeitung, zweimal müssen sich Kollegen gewöhnen. Letzteres wäre das, was für mich als AG wirklcih zählte und was mich wirklich sehr belasten würde.

Alles Gute für die Schwangerschaft.

Grüße Tina

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Also diese Einstellujng kann ich ja nicht gutheißen

Antwort von Tinai am 23.12.2009, 17:31 Uhr

Währen des Elterngeldbezuges gehst Du nicht arbeinte, "da wäre man schön blöd".

Wenn Du zu Hause bleiben willst, weil es Dir ums Kind geht oder weil Du die Zeit genießen willst.

Aber wenn mir einer sagen würde, während des Elterngeldbezugs gehe ich nicht arbeiten, da würde ich zu viel Geld verlieren - nein, den wollte ich nicht als AN haben - wirklich nicht!

Denn demjenigen geht es nur um einen Job, egal welchen und nur zu den besten eigenen Konditionen. Das ist sehr kurz gedacht.

Aber vermutlich hast Du es nur unglücklich formuliert.

Gruß Tina

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Re: Also diese Einstellujng kann ich ja nicht gutheißen

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 18:22 Uhr

Ja, unglücklich formuliert. so würde ich es ja nicht sagen. Ich würde mich anbieten, aber nur für eine Tag die woche oder so. mehr keinesfalls, denke aber nicht, daß sie mich brauchen können, wenn sie ne neue haben. Sicher, es hört sich sehr wirtschaftich an und nicht an Interesse und herz an der arbeit und da sollte man langfristig denken. danke für den Tip!

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Re: Ist in meinen Augen gar keine Frage.

Antwort von Janina80 am 23.12.2009, 18:30 Uhr

Doch, seit 2006 ist jeder und sei es ein betrieb, der nur männer beschäftigt, zur Teilnahme an der U2 verpflichtet. Aus gerechtigkeitsgründen. damit nicht immer die, die arschkarte haben, wo am lfd. band einer schwanger wird. Außerdem soll so die einstellung von Frauen unter 40 gefördert werden. Da mußt du nicht etwas pauschal einfach sagen, was du nicht weißt. Erst bitte informieren und dann Behauptungen aufstellen. Die einarbeitung muß er nicht unbedingt doppelt zahlen. Ich bin bis Mitte Juli da in Vollzeit. Wenn man sie für Juli halbtags einstellt und ab August vollzeit, ist nichts doppelt bezahlt. Und ich könnte sie 2 Wochen einarbeiten und dann wäre sie 2 Wochen halbtags da und dann ja Vollzeit. Im August kann sie dann evtl. liegengebliebene arbeit aufholen. 2 Wochen sind gut aufzuholen. Ich habe 14 jahre berufserfahrung, ich weiß das und habe schon einiges erlebt. Und genervt sein könnte der AG auch v d Situattion, wenn ich plötzlich sterbe, einen schweren Unfall habe, nach 3 monaten kündige, weil ich was besseres gefunden habe...

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Re: Wenn man natürlich nur das Geld im Kopf hat...../zu emfut

Antwort von +emfut+ am 23.12.2009, 19:34 Uhr

Äh, nein.

Solange Du in Elternzeit bist, ist keine Kündigung möglich. Dein AG kann Dir erst kündigen, wenn Du offiziell den ersten Tag aus der Elternzeit zurückkommst. 4 Monate nach der Entbindung ist quatsch - es sei denn, Du nimmst genau 4 Monate Elternzeit.

Dir steht dann das Gehalt vom ersten Arbeitstag nach der Elternzeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu.

Eine Abfindung steht Dir nur dann zu, wenn das im Vertrag (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) steht. Das deutsche Arbeitsrecht sieht keine Abfindung vor.

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Re: Ist in meinen Augen gar keine Frage.

Antwort von krissie am 23.12.2009, 20:14 Uhr

Tinai hat ja geschrieben, dass sie nicht von Dir genervt wäre von der Situation... Und klar gäbe es jede Menge andere nervige Szenarien. Das wird schon alles.
Passend bzw. eigentlich natürlich nicht besonders passend habe ich heute auf tagesschau.de gelesen, dass ein US-Oberbefehlshaber seinen Soldatinnen im Irak verboten hat, schwanger zu werden und sie wohl unter Umständen vor das Militärgericht müssen, wenn sie sich über dieses Verbot hinweg setzen. Kann mir aber schwer vorstellen, wie man ihnen dabei Absicht nachweisen will. Und davon sind wir hier im zivilen Leben ja glücklicherweise auch noch weit entfernt.
LG

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Re: @Janina und auch wenn ihr es nicht verdient, meine Rechtfertigung

Antwort von Hotsprings am 23.12.2009, 21:59 Uhr

Soll ich jetzt exakt die Daten aus meinen Unterlagen rauskopieren, wie es exakt mit der U2 Umlage ist?

Es gibt im übrigen 3 Umlagearten:
U1 = Umlage wg. Entgeltfortzahlung
U2 = Umlage wg. Mutterschaft
U3 = Umlage wg. Insolvenz

Ich werfe nicht etwas in die Runde, sorry aber das muss mal gesagt werden, ich habe vor einiger Zeit eine Fortbildung zur Personalsachbearbeiterin gemacht und auch wenn ich es nicht ganz exakt wiedergegeben habe, im großen und ganzen habe ich recht.

Außerdem habe ich gerade mit nem neuen Job in einem ganz anderen Bereich sicher andere Dinge im Kopf als Gesetzestexte zur Umlage der Mutterschaftskosten.


Im großen und ganzen habe ich einen Lösungsvorschlag angeboten mit dem dein Arbeitgeber leben kann und vielleicht dich auch behält. Der Arbeitgeber möchte sehen, dass du schnell wieder da bist und dich nicht 6 Monate einarbeiten, dann bist du 1 Jahr weg und dann fängt er wieder von neuem an dich einzuarbeiten. Aber ich sehe schon, du findest es scheinbar absolut fair, den Arbeitgeber in die Pfanne zu hauen.

Gekündigt werden kannst du nämlich 4 Monate nach der Geburt bzw. nach dem Ende der Elternzeit. Bleibst du ein Jahr zuhause, ist das Verhältnis mit deinem Arbeitgeber stark angeschlagen. Genau das ist der Grund warum Arbeitgeber ungern Frauen im gebärfähigen Alter einstellen.

So das musste mal raus.

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Re: @Janina und zum Elterngeld !!!

Antwort von Hotsprings am 23.12.2009, 22:01 Uhr

Solange du unter 30 Stunden die Woche arbeitest bekommst auch den Mindestsatz von 300 Euro im Monat und wenn du das intelligent aufteils auf zwei Jahre (exakt sind es nur 20 Monate) bekommst du 150 Euro.

Ich habe übrigens auch ein Kind und ich bin durchaus übers Elterngeld informiert. Ich weiß sogar dass es in meinem Bundesland noch das Landeserziehungsgeld gibt.

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Re: @Janina und zur Tagesmutter !!

Antwort von Hotsprings am 23.12.2009, 22:02 Uhr

Nein ich weiß nicht was eine Tagesmutter kostet, ne überhaupt nicht.

Komisch ist nur dass ich jeden Monat fast 500 Euro für meine Tagesmutter abdrücke.

Übrigens kann man sich da auch nen Zuschuss vom Jugendamt holen !!!


Soviel zu meinem allgemeinen Unwissen über alles was Elternschaft angeht !!!

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@ Hotsprings und andere

Antwort von Trini am 24.12.2009, 14:11 Uhr

Was für Einarbeitungszeiten habt Ihr denn in Euren Berufen??

Bei einer vernünftigen Berufsausbildung braucht man doch kein halbes Jahr Einarbeitung??

Trini

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Re: @ Trini

Antwort von dieElle am 25.12.2009, 14:04 Uhr

Habe in diesem Thread bisher zwar nicht gepostet, fühle mich aber jetzt doch angesprochen!
Ich bin Kommunalbeamtin im gehobenen, nichttechnischen Dienst. Meine Ausbildung habe ich an der FHöV NRW gemacht. Also Studium mit Fachpraktischen Abschnitten in den unterschiedlichsten Ämtern innerhalb der Kommunalverwaltung.
Mein Ausbildungsgang ist ein derart weitgefächert, dass man im Anschluß daran auf jeder Stelle mind. ein halbes Jahr eingearbeitet werden muß, um dort richtig einsatzfähig zu sein. Ich kenne auch Stellen, da braucht es ca. ein ganzes Jahr, ehe man sein Sachgebiet eigentverantwortlich verwalten und organisieren kann.
Mein erster Job nach der Ausbildung war z.B. in der Ausländerbehörde. Ich war zuständig für abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltsbeendene Maßnahmen, habe quasie von der Einreise bis zur tatsächlichen Ausreise alles gemanaged und überwacht. Einarbeitungszeit auf dieser Stelle war laut Stellenplan 9 Monate! Später dann Sozialamt, Sozialhilfe ausserhalb von Einrichtungen. Einarbeitungszeit laut Stellenplan Minimum 6 Monate. Meine derzeitige Stelle habe ich jetzt seit Juni 2008. Ich behaupte mal, seit ca. Juni diesen Jahres weiß ich annähernd, was ich da tue :-)))) Hier wird laut Stellenplan und Personalamt mit einer durchschnittlichen Einarbeitungszeit von ungefähr einem Jahr gerechnet...
Es gibt also tatsächlich viele Jobs, in denen man mit längeren Einarbeitungszeiten rechnen muß. Grade, wenn die dazugehörige Ausbildung universell gehalten ist.
Sicherlich sind hiervon keine Berufe betroffen, wo in einer speziellen Sparte ausgebildet wird und man sich "nur" an neue Kollegen und andere Arbeitsweisen gewöhnen muß.
Aber es gibt sie, diese Jobs!

Grüßli, dieElle

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Re: @ Trini

Antwort von Hotsprings am 25.12.2009, 14:43 Uhr

Die Einarbeitung ist immer abhängig von der Komplexität der Tätigkeit. Ich mache künftig die Abrechnung von Heizkosten- / Warmwasser und Betriebskosten. Das ist mit der Tätigkeit in einer Hausverwaltung nicht zu vergleichen, denn die geben die Abrechnungen an große Abrechnungsunternehmen weg und machen nur ihre Betriebskosten selber.

Die einfachen Sachen werden da von externen Home-Office Mitarbeitern gemacht (das sind ca. 80% der Abrechnungen), die komplexen Sachverhalten von erfahrenen Abrechnern im Unternehmen.

Komplex heißt z.B. ein Mischgebäude mit z.B. 100 Wohneinheiten, 20 Büros, und mehreren Ladengeschäften, oder sowas wie ein Einkaufszentrum mit 150 Läden, oder auch ein Flughafen. Das lernt man nicht in 6 Monaten.

Ganz normale Bürojobs die ich vorher gemacht habe, da war ich in 6 bis 8 Wochen eingearbeitet, bzw. ich fragte mich was Einarbeitung überhaupt sein soll, denn meist war die Kollegin die das tun sollte schon weg, gerade noch nen Tag oder ne Woche da. Da hieß es ab in kalte Wasser und schwimmen lernen oder absaufen. Ich bin bisher immer geschwommen.

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Hotsprings....

Antwort von Janina80 am 25.12.2009, 21:01 Uhr

Hi Hotsprings!
Korrektur: Seit 2006 ist tatsächlich jeder Betrieb zur Umlage verpflichtet.Die meisten nahmen aber immer schon daran teil. Ok, kann natürlich sein, daß deine kenntnisse veraltet sind. Wenigstens kanntest du die 3 umlagearten, hihi. Ich bin übrigens Sozialversicherungsfachangestellte, falls dir das was sagt. LG kerstin

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Re: Hotsprings....

Antwort von unserbaby09 am 25.12.2009, 22:59 Uhr

Es gibt durchaus Berufe, in denen man nicht in 6-8Wochen eingearbeitet ist und das sind nicht nur Bürojobs.
Ich finde manch eine schreibt hier sehr arrogant und überheblich.
Ich kenne es im Übrigen auch nur so, dass man das Elterngeld gekürzt bekommt, wenn man vor Ablauf der Elternzeit bzw. vor Ablauf des Elterngeldbezuges wieder arbeiten geht- und ja dann ist man schön blöd, ist doch alles Betrug!
Habe nach meinem ersten Kind wieder mit 18h die Woche angefangen für ein Jahr und wurde dann wieder schwanger und ich bekomme z.B. nicht sehr viel mehr Elterngeld, als eine die mit ihrem A... zuhause sitzt und noch nie nen Finger krumm gemacht hat, geschweige denn einen Abschluß oder eine Ausbildung hat.
Wollte ich nur mal so anmerken und ich finde Janina macht das richtig!!!

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Re: Hotsprings..../ Janina hat recht!

Antwort von Jule77 am 25.12.2009, 23:48 Uhr

Sollen sich Hotsprings und janina doch prügeln... ich bin für janina. Hotsprings hat generell zu allen themen oft eine sehr merkwürdige Meinung. Warum sollte sie für 500€ eine Tagesmutter nehmen? Und einen Großteil ihres verdienstes an die geben? Janina sieht das sehr realistisch. Mit sicherheit wird sie gekündigt. Sie ist gerade mal 7 Mon. da wenn sie wieder geht und da wird definitiv ne neue kommen müssen...Manchmal spielt das leben so, so war es ja nun nicht geplant. Aber ich kann mich nur allen Vorrednerinnen anschließen: Sie könnte auch durchandere Umstände schnell wieder gehen.
Janina: Ich weiß auch-Hotsprings hat ganz oft keine Ahnung und verunsichert damit die leute, gut, daß du schlau genug warst ihren hinterhalt zu durchschauen. Ich hab das mit der Umlage auch gegoogelt und du janina, hast recht!
janina, alles alles Gute!

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mal ganz im ernst!!!!

Antwort von Katja14 am 27.12.2009, 12:25 Uhr

bald hat es sich in deutschland vielleicht erledigt, so etwas zu diskutieren...

wenn kein arbeitgeber mehr "gebährfähige" Frauen einstellt, gibt es bald keine Kinder mehr, denn die kosten ja Geld und wollen ernährt und angezogen werden...(die "gebährfähigen" Frauen ja auch) und die männer, die soooo viel verdienen, wollen meist keine Familie...warum auch, sie leiten ja die Firmen, die "gebährfähige" Frauen nicht einstellen...

traurig, diese Gesellschaft, in der Frauen sich schlecht fühlen, weil sie schwanger sind oder werden könnten. Traurig, eine Gesellschaft, in der es nur um Profit geht und um Firmenchefs, die Geld verlieren könnten, weil eine Frau schwanger ist...oder werden könnte.

hallo, wo steht denn unsere Gesellschaft in ein paar Jahren, bei unserer tollen "geburtenpolitik" und der unterstützung für familien????
wer pflegt denn in ein paar jahren all die alternden Bankenchefs???

ich finds traurig, dass so ein beitrag so lange diskutiert wird und das meist aus Sicht des Arbeitgebers...was ist denn wichtiger????
frauen sollten ihre schwangerschaft geniessen können, natürlich kann man dem arbeitgeber entgegen kommen in der heutigen zeit, aber eigentlich sollte sich die einstellung unserer gesellschaft zu kindern mal endlich ändern
sonst diskutiert hier bald eh keiner mehr...

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Re: mal ganz im ernst!!!!

Antwort von Janina80 am 27.12.2009, 21:16 Uhr

Danke katja!
Leider ist es so, daß man sich Vorwürfe macht... Aber: Mir ist eine riesen Last von den Schultern gefallen als man mir hier erzählte ( was auch stimmt), daß der AG die 14 Wochen Mutterschutzlohn nicht wirklich zahlt, da er es zu 100% wiederbekommt.
Daß in der einarbeitung niemand doppelt bezahlt werden muß, da hätte ich auch ne Lösung. ( Bis monatsmitte bin ich Vollzeit da, die Neue könnte zum 1. den einen Monat halbtags arbeiten und den Folgemonat dann erst Vollzeit, so wäre sie nur 2 Wo. alleine halbtags und das könnte man ja auffangen).
Also außer evtl. psychischer nachteile, weil einige sich an eine neue gewöhnen müssen, gäbe es nicht wirklich welche...

Als ich hier meine Sorge postete, ging ich noch davon aus, daß mein armer AG, obwohl ich quasi nur etwas über ein halbes jahr tätig war, 14 Wo. Mutterschaftslohn zahlen müßte, und das wär natürlich ärgerlich für ihn.... Obwohl es gibt natürlich auch Kräfte, die sind 20 Jahre beschäftigt und wurden dafür nie schwanger....

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