Geschrieben von desireekk am 08.09.2004, 14:07 Uhr |
Nein Marit das ist falsch
Hallo Marit,
nein, in der Probezeit kann zwar grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, aber diese Regelung wird durch eine SS außer Kraft gesetzt.
Also: sobald man SS ist, greift keine Kündigung, auch nicht in der Probezeit!, mehr!
Etwas anderes ist es, wenn dem eigentlichen Arbeitsvertrag ein "Probevertrag" über die Dauer der Probezeit vorgeschaltet ist. Dann läßt der AG diesen einfach auslaufen und der eigentliche Arbeitsvertrag wird nicht mehr geschlossen. Das ist dann aber keine Kündigung.
Viele Grüße
Désirée
- wer kennt sich da aus? - babyproject 08.09.04, 11:53
- leider doch... - marit 08.09.04, 12:54
- Re: Nein Marit das ist falsch - desireekk 08.09.04, 14:07
- Re: wer kennt sich da aus? - crisgon 08.09.04, 13:32
- danke für die Berichtigung... - marit 08.09.04, 14:10
- Desiree hat recht, crisgon: Da liegt ein Missverständnis vor.. - tinai 08.09.04, 20:57
- weiß hier jemand einen rat für mich? - baerli701 09.09.04, 14:26
- Re: Ging mir auch so - Junge_Mami83 10.09.04, 8:34
- junge mami - titu 10.09.04, 23:26
- leider doch... - marit 08.09.04, 12:54
Nebenjob?
Schwangerschaft darf geheim bleiben (info)
Betr. Geld und Arbeitslosigkeit!!
Manchmal bin ich einfach sprachlos, bezüglich....
@Lehrerinnen wg. Beihilfe bei 2 Kindern
@tinai: bitte dich um Rat - suche kroatisches AuPair-Mädchen
Wichtige Frage!
Anmeldung neuer Stelle - Kennt sich jemand aus?
Gewerbeanmeldung???