Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 08.09.2004, 14:07 Uhr

Nein Marit das ist falsch

Hallo Marit,

nein, in der Probezeit kann zwar grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, aber diese Regelung wird durch eine SS außer Kraft gesetzt.
Also: sobald man SS ist, greift keine Kündigung, auch nicht in der Probezeit!, mehr!

Etwas anderes ist es, wenn dem eigentlichen Arbeitsvertrag ein "Probevertrag" über die Dauer der Probezeit vorgeschaltet ist. Dann läßt der AG diesen einfach auslaufen und der eigentliche Arbeitsvertrag wird nicht mehr geschlossen. Das ist dann aber keine Kündigung.

Viele Grüße

Désirée

 
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