Geschrieben von Piezi am 17.09.2005, 18:53 Uhr |
Nebenverdienst (Elternzeit und ALGII-Empfängerin)
Ja, du brauchst auf jeden Fall die Einwilligung deines Arbeitsgebers.
Dann darfst du (wenn er zustimmt - aber warum sollte er nicht?) bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten. Was du dabei verdienst, ist egal. Das musst du dann beim ALG II angeben, da wird dir dann natürlich etwas abgezogen. Aber nicht alles, was du verdienst, so dass du trotzdem dann besser dastehen müsstest als jetzt.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Piezi
- Nebenverdienst (Elternzeit und ALGII-Empfängerin) - Pixy 17.09.05, 15:30
- Re: Nebenverdienst (Elternzeit und ALGII-Empfängerin) - Piezi 17.09.05, 18:53
- Re: Nebenverdienst (Elternzeit und ALGII-Empfängerin) - tapeten 18.09.05, 16:13