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Geschrieben von Ulli am 18.08.2006, 12:21 Uhr

Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen?

Hallo,

seit vier Jahren arbeite ich 20Stunden/Woche in einem mittelständischen Unternehmen. In der Zeit hatte ich auch wirklich Gelegenheit einiges zu lernen und mich weiterzuentwicklen. Leider ist das in diesem Unternehmen im Bereich Unternehmenskommunikation für mich zu Ende.

Alternative 1: Ich bewerbe mich weg. Will ich nicht, der Job ist gut, macht Spaß und es tauchen immer neue Aufgaben auf, die auch ne Herausforderung sind. Nur kann ich mich eben fachlich nicht mehr weiterentwickeln und Personalverantwortung etc. stehen auch nicht zur Debatte, weil die Abteilung nunmal aus mir besteht.
Alternative 2: Ich arbeite zusätzlich nebenberuflich als "Freie" für Agenturen und Verlage. (hab ne Anfrage dafür auf dem Tisch)
Alternative 3: Ich belasse alles so wie es ist, ein bisschen Frust hat jeder, bis die Kinder größer sind. (Sie sind 4 & 6 Jahre).
Alternative 4: Ich übernehme zusätzliche Aufgaben im gleichen Unternehmen in anderen Abteilungen.

Ich möchte eigentlich unebdingt diese freie Tätigkeit machen, aber anscheinend passt das meinem AG nicht. Obwohl ich selbstverständlich der Festanstellung Vorrang geben würde, auch für Dienstreisen etc.
Und er hat doch auch Nutzen davon, ich bin bei der Presse verstärkt präsent, ich tausche mich mit Fachkollegen aus (Sparrings-Partner bietet mir mein Job nämlich im Augenblick nicht) und letztendlich behält er eine qualifizierte Mitarbeiterin.
Er hätte wohl gerne, dass ich zusätzlich Zeit in andere Abteilungen für Projektmanagement investiere, aber 1. reizt mich das nicht und 2. meine Bezahlung auch nicht so gut.

Ich freu mich über Eure Meinungen!

Viele Grüße
Ulli

 
3 Antworten:

Re: Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen?

Antwort von junima am 19.08.2006, 10:03 Uhr

Also entscheiden musst du letztlich selbst. War vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation und habe mich für die selbständige Nebentätigkeit entschieden. Daher kann ich dir zumindest was den rechtlichen Hintergrund angeht folgende Infos geben:
Vorausgesetzt du bist nicht in Elternzeit und deine freiberufliche Tätigkeit ist keine direkte Konkurrenz zu deinem AG, hast du nicht mal unbedingt eine Mitteilungspflicht ihm gegenüber. Das Gesetzt regelt es sinngemäß so, dass alles, was du sonst gegen Bezahung ausserhalb deiner Haupttätigkeit tust, deine Einsatzkraft beim Haupt-AG in keiner Weise beeinträchtigen darf. Ist dies gewährleistet und in deinem Arbeitsvertrag und/oder einem für dich gültigen Tarifvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes dazu geregelt(was kaum der Fall sein dürfte), musst du deinem AG gar nichts von deiner Nebentätigkeit sagen. Damit fiele das Problem, ihn "überzeugen" zu müssen ja schonmal weg...

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..Nachtrag

Antwort von junima am 19.08.2006, 10:07 Uhr

...selbst wenn sich für dich eine Mitteilungspflicht aus Tarfifvertrag o.ä. ergebne sollte, so ist es eben nur genau das: eine Mitteilungspflicht. Das heisst, du musst deinen AG zwar informieren brauchst aber nicht seine Zustimmung. So oder so fiele die "Überzeugungsarbeit" also weg.

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Rechtslage?

Antwort von Ulli am 19.08.2006, 14:19 Uhr

Hallo junimama,

danke für die Auskunft. In meinem Vertrag steht aber ein spezieller Absatz "Nebentätigkeit", dort steht unter anderem "Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers."
Außerdem ist es einfach so, dass ich das wirklich gerne in Abstimmung mit dem Arbeitgeber machen will, ganz unabhängig von der Rechtslage.

Viele Grüße
Ulli

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