Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Dany1978 am 14.08.2005, 12:08 Uhr

Nachtrag

Hier steht´s geschrieben, dass es so ist, wie ich dachte:

Vierter Abschnitt Leistungen --> MuSchG § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 zu Lasten des Bundes von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/

LG Daniela

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.