Baby und Job

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Geschrieben von Luna&Sol am 10.03.2005, 13:21 Uhr

nachtrag

Das war richtig, dass du dort angerufen hast! Solche wichtigen Dinge dürfen nur vom Unterschriftsberechtigten gegengezeichnet sein. War der i.A. das? Wenn nicht, muss es geändert werden.

Laut Gesetz muß das Zeugnis wohlwollend dir gegenüber sein, in allen Punkten!

Wenn du die nötigen Gesetze dafür brauchst, kannst du noch mal kurz schreiben.

LG, Andrea.

 
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