Geschrieben von Luna&Sol am 10.03.2005, 13:21 Uhr |
nachtrag
Das war richtig, dass du dort angerufen hast! Solche wichtigen Dinge dürfen nur vom Unterschriftsberechtigten gegengezeichnet sein. War der i.A. das? Wenn nicht, muss es geändert werden.
Laut Gesetz muß das Zeugnis wohlwollend dir gegenüber sein, in allen Punkten!
Wenn du die nötigen Gesetze dafür brauchst, kannst du noch mal kurz schreiben.
LG, Andrea.
- @syko und lelli wg. Arbeitszeugnis, es kam heute... - schnappi 09.03.05, 16:57
- nachtrag - schnappi 10.03.05, 10:29
- Re: nachtrag - Luna&Sol 10.03.05, 13:21
- Re: nachtrag - schnappi 10.03.05, 14:12
- Re: nachtrag - Luna&Sol 10.03.05, 13:21
- nachtrag - schnappi 10.03.05, 10:29
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