Baby und Job

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Geschrieben von cheese am 02.02.2005, 14:31 Uhr

Nachtrag

Ich hab mich nochmal schlau gemacht und folgendes gefunden:
"Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll. Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz.Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet."

 
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