Geschrieben von speedy am 04.04.2013, 15:02 Uhr |
Nachfrage: EZ-TZ
Hi,
für jedes Kind bekommst du rententechnisch 3 Jahre das Durchschnittseinkommen angerechnet + das, was du tatsächlich verdienst (also z.Zt auf jeden Fall nur TZ). Somit also kein Nachteil.
Du hast jedoch bei dem neuen Job dann keine Garantie, in eine VZ-Stelle zurückzukehren nach Ende der EZ, bei dem alten Job aber auch keine Garantie, nach der EZ noch in TZ zu bleiben...
Bei einer erneuten SS errechnet sich das EG nach den tatsächlichen Einkünften in den 12 Monaten vor dem MuSchu - nicht nach deinem VZ-Gehalt vor der EZ von Kind 1 - auch somit kein Unterschied.
Wenn du eh nicht zu dem alten AG zurück willst, spricht nichts gegen einen Wechsel.
Gruß, Speedy
- Nachfrage: EZ-TZ - 2010Zwillingsmama 04.04.13, 14:54
- Re: Nachfrage: EZ-TZ - speedy 04.04.13, 15:02
- @speedy - 2010Zwillingsmama 04.04.13, 20:15
- Re: @speedy - speedy 06.04.13, 20:56
- @speedy - 2010Zwillingsmama 04.04.13, 20:15
- Re: Nachfrage: EZ-TZ - speedy 04.04.13, 15:02
Bewerben - aber wie?
Mal aus "Vorgesetzten"sicht ein paar Gedanken
@shinead @Leena wegen U2-Umlage
Alles so ungerecht...
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