Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Jo2003 am 09.04.2006, 21:18 Uhr

NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst

Kommt darauf an nach welchem Tarifvertrag bezahlt wird. Nach BAT bekommt man noch den Ortszuschlag, bei TVöD nicht mehr.
Die Zusatzversorgung ist ebenfalls unterschiedlich - je nach Betrieb.

Ob du zum ärztl. Untersuchung musst, steht im Arbeitsvertrag.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.