Geschrieben von Jo2003 am 09.04.2006, 21:18 Uhr |
NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst
Kommt darauf an nach welchem Tarifvertrag bezahlt wird. Nach BAT bekommt man noch den Ortszuschlag, bei TVöD nicht mehr.
Die Zusatzversorgung ist ebenfalls unterschiedlich - je nach Betrieb.
Ob du zum ärztl. Untersuchung musst, steht im Arbeitsvertrag.
- Öfftentlicher Dienst - fox 09.04.06, 14:09
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - fox 09.04.06, 14:39
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - Jo2003 09.04.06, 21:18
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - fox 09.04.06, 22:01
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - Helena mit Julian 09.04.06, 23:01
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - fox 09.04.06, 22:01
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - Jo2003 09.04.06, 21:18
- Re: NACHTRAG: Öfftentlicher Dienst - fox 09.04.06, 14:39
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