Geschrieben von tanjaschaefer am 21.08.2006, 18:52 Uhr |
Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt
Hallo Andrea,
Ausgangspunkt ist immer der errechnete Termin. Du hast vom errechneten Termin 8 Wochen Mutterschutz. Das kannst du also jetzt schon ausrechnen. Das Datum bleibt bestehen, auch wenn das Kind früher kommt. Wenn es sich um eine Frühgeburt handelt, verlängert sich die Zeit auf zwölf Wochen, gerechnet ebenfalls vom ET. Wichtig ist aber, dass du dir von Krankenhaus die Frühgeburt bescheinigen lässt. Es reicht, wenn das Baby unter 2500 Gramm wiegt ODER vier Wochen zu früh geboren wurde. Unsere Kleine wog 2590 Gramm, kam aber am Tag 35 plus 2 zur Welt. Ausgerechnet war der 08.06., geboren ist sie am 06.05. Mein Mutterschutz läuft noch bis zum 31.08.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Tanja
- Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - SchwigNk 19.08.06, 14:19
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - Chrissicat 19.08.06, 14:37
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - SchwigNK 19.08.06, 17:06
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - sun1024 20.08.06, 14:52
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - Big Mamma 21.08.06, 11:19
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - SchwigNk 21.08.06, 13:29
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - Big Mamma 21.08.06, 11:19
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - tanjaschaefer 21.08.06, 18:52
- >=3 Wochen zu früh reicht den meisten KK nicht als "Frühgeburt"-Kriterium - sun1024 21.08.06, 22:47
- Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt - Chrissicat 19.08.06, 14:37