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Geschrieben von Leta am 20.07.2006, 11:45 Uhr

Mutterschutz abkürzen?!

Mein Chef weiß seit der 12.SSW, dass ich im Januar Nachwuchs erwarte.

Und eigentlich verhält er sich bislang auch absolut korrekt (um nicht zu sagen extrem großzügig...). Es steht mir frei, ob ich meine Dienstreisen selber antrete oder an einen Kollegen abgebe. Und er hat mir völlig freigestellt, in welchem Umfang ich nach der Geburt wieder einsteige. Besonders überrascht hat mich der Vorschlag, nach Ablauf des Mutterschutzes 4 Tage/Woche von zu Hause aus zu arbeiten und einen Tag MIT Baby ins Büro zu kommen. Eine Traumsituation eigentlich...

Gestern dann ein Gespräch, dass mich leicht irritiert hat: Er hat mich darauf hingewiesen, dass der Mutterschutz NACH der Geburt zwar nicht verhandelbar sei, dass ich auf die 6 Wochen VOR der Geburt jedoch per Einverständniserklärung verzichten könne.

Hmm... Einerseits rechne ich ihm ja hoch an, dass er den Wiedereinstieg so unkompliziert gestalten möchte. Andererseits ist mir nicht ganz wohl bei der Vorstellung, schriftlich auf meinen Mutterschutz zu verzichten...

Ist hier vielleicht jemand, der seinen MuSchu abgekürzt hat? Oder sich bereit erklärt hat, ihn abzukürzen, und dann doch lieber zu Hause geblieben wäre? Ich freue mich über Entscheidungshilfen ;)

 
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