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Geschrieben von Leta am 20.07.2006, 11:45 Uhr

Mutterschutz abkürzen?!

Mein Chef weiß seit der 12.SSW, dass ich im Januar Nachwuchs erwarte.

Und eigentlich verhält er sich bislang auch absolut korrekt (um nicht zu sagen extrem großzügig...). Es steht mir frei, ob ich meine Dienstreisen selber antrete oder an einen Kollegen abgebe. Und er hat mir völlig freigestellt, in welchem Umfang ich nach der Geburt wieder einsteige. Besonders überrascht hat mich der Vorschlag, nach Ablauf des Mutterschutzes 4 Tage/Woche von zu Hause aus zu arbeiten und einen Tag MIT Baby ins Büro zu kommen. Eine Traumsituation eigentlich...

Gestern dann ein Gespräch, dass mich leicht irritiert hat: Er hat mich darauf hingewiesen, dass der Mutterschutz NACH der Geburt zwar nicht verhandelbar sei, dass ich auf die 6 Wochen VOR der Geburt jedoch per Einverständniserklärung verzichten könne.

Hmm... Einerseits rechne ich ihm ja hoch an, dass er den Wiedereinstieg so unkompliziert gestalten möchte. Andererseits ist mir nicht ganz wohl bei der Vorstellung, schriftlich auf meinen Mutterschutz zu verzichten...

Ist hier vielleicht jemand, der seinen MuSchu abgekürzt hat? Oder sich bereit erklärt hat, ihn abzukürzen, und dann doch lieber zu Hause geblieben wäre? Ich freue mich über Entscheidungshilfen ;)

 
11 Antworten:

Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von tinai am 20.07.2006, 12:58 Uhr

Hi,

ich habe bei beiden Geburten bis zum Tag vor der Geburt ganz normal gearbeitet. Es ging mir gut und ein Nestbauer bin ich auch nicht, außerdem hatte ich Verantwortung für die Arbeit. Und auch bei mir waren Kollegen loyal und haben während der schwierigen Schwangerschaft nie gemault oder gemotzt, wenn sie was für mich mitmachen mussten. Auch nach den 8 Wochen Mutterschutz als ich mit Baby an den Arbeitsplatz zurückkam, waren alle stets sehr tolerant und kooperativ. Man hat zwar etliche Rechte, aber trotzdem muss man ja miteinander auskommen, das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen, das sollte man nie vergessen.

Zum einen musst Du nicht schriftlich zustimmen, es reicht, wenn Du sagst, Du machst es. Zum zweiten kann man diese Entscheidung fristlos widerrufen. Das heißt Du kannst jeden Tag sagen, dass Du jetzt den Mutterschutz antrittst innerhalb dieser 6 Wochen.

Mein Vorschlag wäre (es sei denn, Du willst diese 6 Wochen unbedingt haben - wirklich brauchen tut man sie nicht, in der Schweiz gibts die bsbw. gar nicht), dass Du ihm sagst, Du machst es so lange, wie Du Dich gut fühlst.

Du scheinst ja ein gutes Verhältnis zu haben und bei dem Angebot des Chefs für danach und die Kooperation jetzt, finde ich sein Ansinnen auch kein bisschen abwegig oder unverschämt. Er muss sehen wie sein Laden läuft und da geht man alle Spielarten durch.

Finanziell wird es Dir allerdings nichts bringen, die Krankenkasse spart sich das Mutterschaftsgeld, aber geht es darum? Wohl kaum oder.

Ein anderer Kompromiss wäre, dass Du sagst, Du kommst gerne 4 Wochen, möchtest aber die letzten zwei Wochen zu Hause sein - auch das könntest Du jederzeit ändern! Du bist an keine dieser Zusagen gebunden, solltest sie aber natürlich der Fairnis wegen ernst meinen.

Gruß und ein gute Entscheidung wünsche ich

Tina

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von mama5 am 20.07.2006, 13:28 Uhr

Hallo,also ich bin der Meinung,das Du gesetzlich die 8 Wochen nach der Geburt einhalten mußt. Vorher darf man schon noch länger arbeiten. Aber danach nicht. Denn Dein Körper hat ja auch ne Umstellung mitzumachen. ich würde auf keinen Fall unterschreiben,da Du ja garnicht weißt,wie die Geburt wird,wie es Dir geht und vor allem wie alles mit dem Baby klappt. Das ist nicht immer alles so einfach. Und das Baby wird bestimmt nicht dem mund halten,wenn Du es möchtest. So ein Baby lernt auch erst seinen Rhytmus-genau wie Du? Also ich an Deiner Stelle,würde echt abwarten und auf meinen Mutterschutz bestehen. Das hat alles seinen Grund. LG

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Naja, das ist ja klar

Antwort von tinai am 20.07.2006, 14:04 Uhr

die 8 Wochen nach Entbindung sind auch "unabdingbar", da darf der AG sie nicht beschäftigen, selbst wenn sie bittelte und bettelte,
aber es ging um die 6 Wochen vorher.

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von claudih am 20.07.2006, 14:27 Uhr

hallo,

ich habe auch bis zum ende gearbeitet. mein vertrag war 6 tage vor der geburt zu ende.
ich habe dann vereinbart, meinen anspruchsmäßigen urlaub auf die tage zu verteilen, und dann halt mal eher zu gehen. das war ganz angenehm. hatte aber danach ja auch kein arbeitsverhältnis mehr. und rückgängig machen kann man das ja je anch verfassung. allerdings würde ich mich da nicht reindrängen lassen.

gruß

claudia

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Nein

Antwort von Mistinguette am 20.07.2006, 14:39 Uhr

weil ich immer im Hochsommer Hochschwanger war und diesmal mich sehr freue schon in einer Woche zu Hause bei diesem Wetter bleiben zu dürfen.
Wenn du Lust darauf hast und es geht dir gut dabei, spricht wiederum nichts dagegen.

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von JoMie am 20.07.2006, 17:14 Uhr

Schriftlich würde ich gar nichts machen, aber selbst wenn, Du darfst in den 6 Wochen vor Termin arbeiten, wenn Du willst, aber Du hast jederzeit!!! das Recht, die Arbeit in den 6 Wochen sofort!!! abzubrechen, wenn Du es willst (ohne ärztliches Attest oder sonstwas).
Wie wärs, wenn Du Deinem Chef entgegenkommst, indem Du ihm anbietest, so lange wie möglich zu arbeiten, aber ihm gleich dazusagst, daß Du das jetzt einfach noch nicht abschätzen kannst, wie lange das sein wird.

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Ich habs zwei Mal gemacht :-)

Antwort von desireekk am 20.07.2006, 19:08 Uhr

Ich habe bei beiden Kindrn auf die 6 Wochen verzichtet.

Ich habe es meinem Chef sogar schriftlich gegeben, mit dem Hinweis, daß dies hjederzeit tagesaktuell widerrufbar ist.
Ich wollte das allerdings selbst so. Mir ging es gut, warum sollte ich nicht arbeiten?
Außerdem hatte ICH so mehr Geld, weil mein Arbeitsvertrag und meine Vergütungen so gestrickt waren...

Nun, Junior 1 kam 11 tage vor Termin, da mußte ich auf dem Weg ins Krhs. noch alle geplanten Termine absagen :-)

Bei Junior Nr. 2 habe ich dann doch die letzten 2 der 6 Wochen MuSchu genommen.
Und mich und meinen Mann tierisch angenervt :-)
Denn dieser Junior kam ET+1, ich saß also 2 Wochen "nutzlos" Zuhause rum :-)))
Zurückkehren geht leider nicht.

Und die 8 Wochen hinterher MUSSTE ich natürlich einhalten *hust*
... die ca. 10 Besuche in dieser Zeit im Büro zählen nämlich nicht ;-)))

Viele Grüße und alles Gute!

Désirée

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@Desiree...

Antwort von tinai am 20.07.2006, 19:17 Uhr

...nee die Besuche danach im Büro dienen nur der reinen Privatangelegenheit, gelle :-)

Habe ich genauso gemacht.

Gruß Tina

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von sun1024 am 20.07.2006, 21:45 Uhr

Kann mich nur anschließen. Habe den Mutterschutz vorm Termin auch nie genommen. Arbeite so lange, wie du magst, aber hör auch auf, wenn dir danach ist.

LG sun

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von Leta am 21.07.2006, 11:40 Uhr

Danke für eure Antworten!

Ich denke, ich werde dann mal mit dem Chef sprechen, und ihm sagen, dass ich gerne bereit bin, in die 6 Wochen "rein zu arbeiten". (Vorausgesetzt ich kann spontan entscheiden, doch noch zu Hause zu bleiben...)

Mir gruselte es etwas davor, ihm den Verzicht schriftlich zu geben...

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Re: Mutterschutz abkürzen?!

Antwort von ChiliCarni am 22.07.2006, 20:27 Uhr

Warum fragst Du nicht, ob Du in den 6 Wochen auch zu Hause schon arbeiten kannst, wenn das eh danach geplant ist. Und wenn es Dir zuHause auch zu viel sein sollte, dann kannst Du ja immer noch sagen, dass es nicht geht. Liebe Grüße Ela

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