Geschrieben von netti2803 am 15.09.2005, 10:07 Uhr |
Mutterschaftsgesetz
Hallo zusammen,
ab welcher SSW. muss ich den Antrag auf Mutterschutzgeld stellen (betreffend die 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach).Und voralles WO? Bei der Krankenkasse und Arbeitgeber und nur bei einer Stelle?
Wer von euch kann mir sagen, wie dieses Mutterschaftsgeld berechnet wird. Ich arbeite bisher Vollzeit und möchte das auch nach den 8 Wochen beibehalten.
Ich möchte nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
LG netti
- Mutterschaftsgesetz - netti2803 15.09.05, 10:07
- Re: Mutterschaftsgesetz - desireekk 15.09.05, 10:57
- Re: Mutterschaftsgesetz - Piezi 16.09.05, 18:29
- Re: Mutterschaftsgesetz - desireekk 15.09.05, 10:57
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