Baby und Job

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Geschrieben von Tallula-Belle am 03.07.2006, 10:13 Uhr

Mutterschaftsgeld vom AG

Der Minijob wird bei der Berechnung nicht separat behandelt. Der Verdienst vom Minijob wird mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet, dann wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der KK errechnet und prozentual auf beide AG umgelegt.

tallula-belle

 
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