Baby und Job

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Geschrieben von Ani123 am 13.12.2018, 21:03 Uhr

Mutterschaftsgeld.Brauche bitte euren Rat!!!

Wann ist dein Kind denn geboren? ET wäre ja ca.24.12 gewesen. Ist dein Kind mehr als 3 Wochen zu früh geboren? Wenn ja zählt es als Frühchen und dir stehen sogar 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz zu. Erkundige dich da mal.
Mein Neffe ist fast 3 Wochen zu früh gekommen, kein Frühchen, somit kein verlängerter Mutterschutz, aber die regulären gesamt 14 Wochen hatte sie. Sie hat auch wie Monatslohn nachträglich Geld bekommen. Für sie vollkommen normal..

 
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