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Geschrieben von happy-family am 20.06.2006, 9:06 Uhr

Muss das zurück gezahlt werden?

Huhu!

Es handelt sich um einen

ANTRAG ZUR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Es handelt sich um Zuschüsse für eine schulische Ausbildung. (Also nicht für ein Studium)
Hat das schon mal jemand von euch beantragt? Wann war das? Musstet ihr das zurückzahlen?

Freu mich über antworten - auch wenn es nicht für mich ist, sondern für eine liebe Freundin. ;-)

LG Anja

 
2 Antworten:

Re: Muss das zurück gezahlt werden?

Antwort von Isamax am 20.06.2006, 10:41 Uhr

NEIN, das muss man nicht zurückzahlen!

LG Isamax

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Re: Muss das zurück gezahlt werden?

Antwort von Mama Fabian am 20.06.2006, 16:56 Uhr

Enn du das BAB meinst, das muß nicht zurück gezahlt werden!

LG
Nicole

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