Geschrieben von moppelmaus am 26.08.2004, 14:18 Uhr |
Muss Elternzeit sofort nach der Geburt genommen werden?
Hallo,
ich habe mal eine Frage.Und zwar läuft meine Elternzeit im nächsten März ab.Da ich vermutlich keine passende Stundenzahl von meinem Arbeitgeber angeboten bekomme,werde ich mich vielleicht ein Jahr beurlauben lassen ohne Bezüge.Wenn ich jetzt in diesem Jahr schwanger würde,was passiert dann? Könnte ich dann nach der Beurlaubung ganz normal drei Jahre Elternzeit nehmen,auch wenn mein Kind dann vielleicht schon ein paar Monate alt wäre? Oder beginnt dann automatisch mit der Geburt die Elternzeit und die Beurlaubung ist hinfällig? Vielen Dank für eure Hilfe,
LG Andrea
- Muss Elternzeit sofort nach der Geburt genommen werden? - moppelmaus 26.08.04, 14:18
- Re: Muss Elternzeit sofort nach der Geburt genommen werden? - desireekk 26.08.04, 14:34
- Re: Muss Elternzeit sofort nach der Geburt genommen werden? - moppelmaus 27.08.04, 13:01
- Re: Muss Elternzeit sofort nach der Geburt genommen werden? - desireekk 26.08.04, 14:34
Selbstständig mit 2 kindern
So lngsam krieg ich schiss...
Wo kriegt man ganz kurzfristig eine Betreuung für eine Woche???
Erziehungsurlaub verkürzen bzw. im EU arbeiten, wie beantragen?
Bin ratlos hilfe
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Arbeitslos... hilfe vom staat? (lang aber dringend)