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Geschrieben von Blubb31 am 03.06.2005, 12:14 Uhr

MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch?
Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet.
Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen?
Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)

 
2 Antworten:

Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Antwort von GoLLoM am 03.06.2005, 14:03 Uhr

www.krankenschwester.de

nur zu empfehlen ;o)

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Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Antwort von Jamu am 05.06.2005, 8:09 Uhr

Hallo,

arbeite im KH. In der Woche meines Dienstwochenendes habe ich eimmer einen zusätzlichen Tag frei. Meist der Freitag vor dem WE - Dienst. Das berührt deine Stunden nicht. Es wird nur alles umverteilt.

LG Jamu

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