Geschrieben von Blubb31 am 03.06.2005, 12:14 Uhr |
MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?
Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch?
Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet.
Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen?
Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)
Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?
Antwort von GoLLoM am 03.06.2005, 14:03 Uhr
www.krankenschwester.de
nur zu empfehlen ;o)
Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?
Antwort von Jamu am 05.06.2005, 8:09 Uhr
Hallo,
arbeite im KH. In der Woche meines Dienstwochenendes habe ich eimmer einen zusätzlichen Tag frei. Meist der Freitag vor dem WE - Dienst. Das berührt deine Stunden nicht. Es wird nur alles umverteilt.
LG Jamu
Arbeiten auf Honorarbasis
Vollzeitarbeit und 2. Kind??
Kinderbetreuung u. Organisation - lieer selber
Mein 2. Tag heute... EPDDWNB Sorry
Muttschaftsgeld 2. Kind
400€-Job
Kinderbetreunung/Organisation - reine Frauensache?
So, bin meine Arbeit wohl schneller los geworden als mir lieb ist, dabei hatte ich nochnichtmal richtig angefangen..........mt
Arbeiten und Krippe