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Geschrieben von fenja2003 am 15.05.2006, 21:03 Uhr

Mit 25% eingestellt,muß aber mehr arbeiten

huhu mone,

läuft das als minijob? vielleicht hilft dir das hier weiter:

Mehrarbeit ist die Arbeit, die der Arbeitnehmer über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leistet.

A. Überstunden

Die häufigste Form der Mehrarbeit sind die Überstunden. Überstunden sind die Zeit, um die die im Betrieb übliche Arbeitszeit überschritten wird. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nur dann verpflichtet Überstunden zu machen, wenn dieses zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist. Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer aber auch bei Fehlen einer solchen Vereinbarung Überstunden leisten. Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind. Außerdem dürfen die Interessen des Arbeitnehmers den Überstunden nicht entgegenstehen. So braucht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Überstunden zu leisten, wenn dadurch seine Gesundheit beeinträchtigt würde. Der Arbeitgeber muss Überstunden gesondert vergüten, wenn der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen dieses vorsehen. Voraussetzung für eine Bezahlung von Überstunden ist, dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind. Der Arbeitgeber braucht die Überstunden nicht ausdrücklich anzuordnen. Es reicht z. B. aus, wenn er dem Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeit zuweist und diese Arbeit nur erledigt werden kann, wenn der Arbeitnehmer seine sonst übliche Arbeitszeit überschreitet.

und bei einem minijob:

Verdienstgrenzen.
Sonderzahlungen
Falls Sie Ihren Minijobbern Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlen, kann die 400-Euro-Grenze überschritten werden, so dass die Beschäftigung versicherungs- und beitragspflichtig ist.

Beispiel:
Frau A. verdient 380 Euro im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ihr vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 380 Euro. Frau A. erhält also im Jahr 4.560 Euro plus 380 Euro Weihnachtsgeld. Das macht zusammen 4.940 Euro. Ihr monatlicher Verdienst beträgt folglich 411,67 Euro. Damit liegt sie über der 400-Euro-Grenze und ist sozialversicherungspflichtig.

Schwankender Verdienst
Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdient der Arbeitnehmer mit dem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommt er auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegt über der 400-Euro-Grenze. Die Beschäftigung ist also versicherungspflichtig.

Unvorhersehbarer Arbeitseinsatz
Wird bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der regelmäßige monatliche Verdienst von 400 Euro überschritten, so tritt wieder Sozialversicherungspflicht ein. Wird die 400-Euro-Grenze allerdings nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, so führt dies nicht gleich zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. Vorhersehbar ist zum Beispiel die regelmäßige Zahlung eines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes. Nicht vorhersehbar ist aber zum Beispiel ein überschreiten der 400-Euro-Grenze wegen Mehrarbeit bei Ausfall von anderen Arbeitskräften.

Beispiel:
Eine Minijobberin wird von ihrem Arbeitgeber gebeten, Ende Juni wider Erwarten für einen Monat zusätzlich eine Urlaubsvertretung zu übernehmen. Ihr bisheriger monatlicher Verdienst von 125 Euro erhöht sich für diese Zeit auf 600 Euro. Die Minijobberin bleibt versicherungsfrei, da es sich nur um ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze für die Dauer von einem Monat handelt.

lg

 
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