Baby und Job

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Geschrieben von 32+4 am 12.04.2005, 13:51 Uhr

meist nur 345€; 400€ gilt nur für minijob

hallo,

zuerst wäre mal die frage ob du einen existenzgründerzuschuß erhälst.
dann nämlich gilst du als hauptberuflich selbständig und kannst dich nicht mehr über deinen mann familienversichern lassen.

bei der nebentätigen selbständigkeit sind die einkommensgrenzen meist bei 345€ und nicht wie bei einem minijob bei 400€.

näheres wird dir aber deine krankenkasse erzählen können.

ps: ich habe für mich im künstlerischen bereich selbständig zu machen. ich brauche kein gewerbe anzumelden.

grüße,
sandra

 
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