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Geschrieben von meine-mäuse-und-ich am 19.04.2005, 16:42 Uhr

mal ne Frage hab....etwas kompliziert

also ich habe mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag gemacht, wäre sonst noch bis Juli 05´im Erziehungsurlaub. Da er aber keine Teilzeitstelle zur Verfügung hat hat er mir den Aufhebungsvertrag angeboten so das ich mich jetzt schon auf die Suche nach einer neuen Stelle machen kann. Der Aufhebungsvertrag war im November 04´, ich habe mich dann am 22.11. arbeitslos gemeldet. Anfang Dezember stellte mein Arzt die Diagnose: Bandscheiben-Vorfall, ich wurde Ende Dezember dann operiert und bin seitdem krankgeschrieben. Seit Februar bekomme ich Krankengeld. Wie läuft das denn nun mit Hartz 4 ? Ich habe gehört das man nach einem Jahr automatisch in Hartz4 geschoben wird wenn man bis dahin keine Stelle gefunden hat, ist das richtig ? Wie läuft das denn nun bei mir, bin ja seit 4 Monaten krankgeschrieben, wird diese Zeit angerechnet d.h. das ich dann erst 4 Monate später in Hartz4 gesteckt werde ? Mein Doc meinte das wenn ich wieder arbeiten gehen möchte erst stundenweise wieder integriert werden muß, aber wo ? Habe doch keinen AG und wer stellt mich denn für ein paar Stunden ein und weiß dann noch nichtmal ob ich es schaffe oder nicht ???
Man soviel Fragen auf einmal aber ich weiß echt nicht mehr wo mir der Kopf steht und beim Arbeitsamt läuft permanent ein Band das alle Leitungen derzeit voll sind, nach 14 Minuten Warteschleife habe ich dann aufgelegt und hoffe nun das es vielleicht Jemand von Euch weiß :-(

Bitte bitte :-/

Gruß & danke schon mal, Katrin

 
1 Antwort:

Re: mal ne Frage hab....etwas kompliziert

Antwort von Trini am 20.04.2005, 8:01 Uhr

Soviel ich (von meiner Mutter) weiß, verlängert Krankheit die Arbeitslosenzeit Nicht. Aber, Du hats ja noch zeit bis NOVEMBER, kommst also nicht automatisch ins ALG 2.

Willst Du voll arbeiten gehen oder Teilzeit??? Bei teilzeit würde ja sicher diese "Einarbeitung" entfallen (ein Kollege von mir hat nach Motorrad-Unfall gerade mit vier Stunden pro Tag wieder angefangen).

Schwierig ist es allerdings, sich krank zu bewerben. Kein AG stellt jemanden ein, der nicht gleich kommt!!!

Also, bewirb Dich erst dann, wenn Du absehen kannst, daß Du auch arbeitsfähig bist.

Viel Glück!!
Trini

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