Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Trini am 01.06.2005, 8:21 Uhr

Leider (für Dich)...

berechnet sich der "Zuschuß" zum Mutterschaftsgeld nach dem LETZTEN Einkommen. D.h. der AG muß bloß bis zu € 400 "auffüllen".

Anders wäre es, wenn Du nur eine einzige Woche wieder "richtig" gearbeitet hättest (oder auch nur Deinen Urlaub an die Elternzeit angehängt hättest.

Trini

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.