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Geschrieben von platschi am 21.06.2006, 20:10 Uhr

Kündigungsfristen im ÖD?

Kennt sich da zufällig jemand mit aus?
Ich bin Erzieherin im ÖD und zur Zeit in Elternzeit. Da ich keine rechte Lust habe, in meinen alten Job zurückzukehren, bin ich jetzt auf der Suche nach was neuem. Nun will ich natürlich nicht kündigen, bevor ich was gefunden habe und hätte gern gewusst, wie lang die Fristen sind.

LG platschi

 
5 Antworten:

Re: Kündigungsfristen im ÖD?

Antwort von Jo2003 am 21.06.2006, 21:20 Uhr

6 Wochen vor Q-Ende.

z. B. Kündigung bis 15. Feb. damit du am 31.03. gehen kannst.

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in der elternzeit 3 monate zum ende der ez. lg

Antwort von fenja2003 am 22.06.2006, 17:29 Uhr

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Re: in der elternzeit 3 monate zum ende der ez. lg

Antwort von platschi am 22.06.2006, 18:44 Uhr

Woher hast Du diese Info? Im BAT steht davon nämlich nichts und danach hätte ich dank langer Zeit im ÖD sechs Monate zum Quartalsende. Von daher wäre es super, wenn es doch schon früher ginge

LG platschi

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Re: in der elternzeit 3 monate zum ende der ez. lg

Antwort von junima am 22.06.2006, 18:58 Uhr

Alle Angaben zu Kündigungsfristen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag gelten im Zweifel NUR für den ArbeitGEBER. Dem Günstigkeitsprinzip zu Folge gilt nämlich immer die für den Arveitnehmer günstigste Regelung. Da die gesetzl. Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder Maonatsmitte vorsieht, ist dies für dich gültig (weil für dich am günstigsten). Wenn der AG kündigt gilt diese gestzl. Frist nur dann, wenn nirgends ( Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,individueller Arbeitsvertrag usw.) eine längere ,in dem Fall für den AN günstigere, Frist vereinbart ist.

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Paragraph 19 BerzGG!!! mT

Antwort von fenja2003 am 22.06.2006, 19:23 Uhr

Gemäß § 19 BerzGG kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit gekündigt werden.

definitiv :-)

lg

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