Baby und Job

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 09.09.2005, 13:32 Uhr

Kündigen- Selbständig machen? -sehr lang-

Also, wenn es nur darum geht, zu arbeiten, bis Du die Ausbildung fortsetzen kannst, dann ist das was ganz anderes.

Bist Du derzeit im Erziehungsurlaub? Das müßtest Du ja sein, wenn der Arbeitsvertrag noch gültig ist, Du aber derzeit nicht arbeitest.

Im Erziehungsurlaub gilt gesetzlich folgendes:
Du darfst bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Zunächst mußt Du Deinen Chef fragen, ob er Dir etwa anbieten kann, das für Dich machbar ist. Kann er das nicht, kannst Du FÜR DIE ZEIT DES ERZIEHUNGSURLAUBS auch wonanders arbeiten. Folgende Bedingungen:
1. Es darf auch nicht mehr als 30 Stunden die Woche sein
2. Der Chef muß gefragt werden (allerdings darf er Dir die Erlaubnis nicht verweigern, solange er Dich nicht "braucht" und Du nicht bei einer direkten Konkurrenzfirma arbeiten willst)

Du solltest also so vorgehen:
Suche Dir einen Job, der den obigen Bedingungen entspricht. Sobald Du was gefunden hast, schreibst Du Deinem Chef einen netten Brief, wo Du ihn um Erlaubnis bittest, den Job annehmen zu dürfen. Da schreibst Du rein, daß Du davon ausgehst, daß er keine Einwände hat, wenn er sich bis zum xx.xx.xx nicht gemeldet hat. Wenn er die Erlaubnis erteilt, bzw. sich bis zu dem genannten Termin nicht gemeldet hat, kannst Du den Job annehmen.

Wenn Du Dich nicht im Erzehungsurlaub befindest, wäre es interessant zu wissen, was Dein derzeitiger Status ist.

Gruß,
Elisabeth.

 
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