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Geschrieben von ny152 am 31.01.2005, 13:42 Uhr

Krankenversicherung bei Beamten (Lehrer)

Hallo, ein wenig off topic, aber vielleicht kann jemand was dazu sagen. Ich bin Beamtin (Lehrerin) und somit beihilfeberechtigt. Leider kann ich diese nicht in Anspruch nehmen, weil mich keine private KV versichert (ein paar Jahre Psychotherapie, zwar gutes Ende, aber für die PKV´s ist das Wort Psychotherapie ein rotes Tuch). Ich bin somit zu 100 % bei einer gesetzlichen KV versichert, natürlich zu einem horrenden Preis (480,- EUR bei einer Vollzeitstelle).
Im nächsten Jahr, nach meinem Erziehungsurlaub, möchte ich nun erneut versuchen, bei einer privaten KV reinzurutschen, um die 50%ige Beihilfe in Anspruch nehmen zu können. Das Ende der Psychotherapie liegt dann etwa 2 Jahre zurück, eine positive Stellungnahme seitens des Therapeuten könnte ich beibringen.

Wie schätzt ihr meine Chancen ein, dann reinzukommen in die PKV? Hat jemand aus anderen medizinischen Gründen ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ging es bei euch dann weiter?

Danke,
Niki (bin übrigens 32)

 
8 Antworten:

Re: Krankenversicherung bei Beamten (Lehrer)

Antwort von Murmeline am 31.01.2005, 14:16 Uhr

Hallo! Ich würde es Dir zwar wünschen, aber ich bezweifle, dass das (selbst wenn eine Privatkasse Dich nähme) viel günstiger wäre. Ich hatte in meiner PKV das Eintrittsalter 19 J. und ohne Vorerkrankungen, außerdem bekomme ich als Mutter 2er Kinder 70 % Beihilfe. Trotzdem muß ich (bin 37 J.) für die restlichen 30 % einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von 150 € zahlen. Und eine Selbstbeteiligung hat man bei der Beihilfe inzwischen auch (ich muß pro Jahr bei A 12 und 2 Kindern 180 € selber zahlen). Selbst wenn Dich also eine PKV nimmt, wäre es mit Sicherheit ziemlich teuer und Du bist nicht vor Beitragserhöhungen sicher. Allerdings würde ich an Deiner Stelle durchaus Angebote mehrerer privater Versicherungen einholen, vielleicht hast Du ja doch Glück!
Alles Gute, Murmeline

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und noch ein Nachtrag*sorry*

Antwort von Murmeline am 31.01.2005, 14:19 Uhr

Du schreibst, Deine Erkrankung wäre nun seit 2 Jahren kuriert. In den meisten PKV-Antragsformularen wird jedoch meines Wissens nach Erkrankungen der letzten 10 bzw. 15 Jahre gefragt sowie danach, ob man JEMALS eine Psychotherapie hatte. Es sei denn, das hat sich inzwischen geändert - ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!

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Re: Krankenversicherung bei Beamten (Lehrer)

Antwort von ny152 am 31.01.2005, 14:32 Uhr

Hallo,

Kolleginnen meines Alters zahlen in etwa 200 EUR monatlich. Also, ich finde schon, dass das ein immenser Unterschied ist... auch, wenn man pro Jahr noch mal 200 EUR Selbstbeteiligung an der Beihilfe hat.

Aber noch mal eine Frage rangehängt an jemanden, der vielleicht "vom Fach" ist: Kann man eventuell die Leistung Psychotherapie beim Eintritt in die PKV ausschließen? Das wäre zumindest eine Überlegung wert.

Niki

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Re: Krankenversicherung bei Beamten (Lehrer)

Antwort von marit am 31.01.2005, 16:22 Uhr

Also ich zahle 250 Euro bei der Debeka und hab eine Selbstbeteiligung von 300 Euro bei nem Beihilfeanspruch von 50%. Es ist also schon weniger als bei dir. Ehrlich gesagt würde ich das mit der Psychotherapie verschweigen. Es ist nämlich nicht so, daß die ohne Grund nachforschen, sondern erst dann, wenn du WIEDER etwas in der Richtung beantragen würdest. Da würde ich es an deiner Stelle eher so hanthaben, es nicht zu melden, für den Fall aber, daß du wieder einmal ein paar Sitzungen benötigst, diese selbst zu zahlen. Denn dadurch hättest du der Krankenkasse ja nicht geschadet.

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bin keine lehrerin aber hatte ein ähnliches problem

Antwort von Ulimama am 31.01.2005, 20:58 Uhr

hallo,

damals mit 28 jahren hatte ich mich auch mal für die pkv interessiert und einen antrag gestellt. hatte auch ein jahr psychotherapie hinter mir, das war auch schon abgeschlossen.
keine chance für die pkv, auch nicht unter ausschluß der leistung psychotherapie. letzteres hätte ich allerdings auch nie gemacht, weil wer weiß in welche situation man mal kommt und dann müßte man es selber zahlen???

den tip mit dem verschweigen würde ich übrigens mit vorsicht betrachten, wenn das irgendwie doch mal rauskommt (z.b. du brichst dir ein bein, deine pkv kriegt den arztbrief in die finger und da steht bei der vorgeschichte "psychotherapie wegen xxxx von 19yy bis 19zz" dann bis du im eimer. das nennt man dann arglistige täuschung bis hin zu betrug und das kann dich rückwirkend den versicherungsschutz kosten.

war ein blödes beispiel, chirurgen machen meist keine so genauen anamnesen...*fg*

lg uli

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Schlechte Aussichten

Antwort von Cordi+Lotte am 31.01.2005, 20:58 Uhr

Hi,
ich hatte ein ähnliches Problem: Als Referendarin PKV, dann während der Geburt hyperventiliert, danach auch im Prüfungsstress, als Angestellte über meinen Mann dann gesetzlich, wollte dann wieder PKV, keine hat mich zunächst genommen! Mein lieber Ex-Arzt empfahl mir im PKV-Bericht eine Therapie, zum Zeitmanagement!!!! So ein Hirni! Für den ganzen Ärger, könnte ich ihn... o.k. Schwanmm drüber, meine alte PKV nahm mich, die kannte den Fall und machte kein Aufhebens. Da war ich aber fast ein halbes Jahr ohne Krankenversicherung, da die gesetzliche mich auch nicht mehr nahm! Das ist alles ein Sch...!!!

Also, ich denke die Chancen stehen eher sehr schlecht! Bei Psycho sehen die mehr als dunkelrot! (denken nur ans Geld!) Verschweigen würde ich nichts! Wenn es herauskommt, hast du keinen Anspruch mehr auf die KV! Versuch es!!!

Bei uns (hessen) zahlt die Beihilfe doch auch was, wenn man gesetzlich versichert ist oder etwa nicht?? der Beihilfeanspruch bleibt doch und ist nicht abhängig von der Art der KV?! erkundige dich nochmal genau bei der Beihilfestelle!!

Viele Grüße, gute Nerven und viel, viel Glück
Cordi

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@cordi:

Antwort von Murmeline am 01.02.2005, 14:32 Uhr

Solange sie in der gesetzlichen KV freiwilliges Mitglied ist, RUHT der Beihilfeanspruch, da die gesetzliche KV ja (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr) alles finanziert. Und der Grundsatz im Beihilferecht lautet: Beihilfe PLUS Krankenkasse dürfen zusammen niemals mehr als 100 % betragen.

Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. bei Kuren, Rehamaßmahmen, Brillen, Zahnersatz und anderen Hilfsmitteln, eben überall dort, wo das Beihilferecht großzügiger als das Sozialgesetzbuch ist. In solchen Fällen muß man den Bescheid der freiwilligen gesetzlichen KV abwarten, was von denen NICHT übernommen wird, und das dann bei der Beihilfestelle einreichen, um von dort einen Zuschuß zu erhalten.

Was ich persönlich traurig finde: solche Beamte, die sich in der gesetzl. KV freiwillig versichern (müssen), entlasten die Beihilfestellen ja enorm. Trotzdem gibt die Beihilfe nichts, aber auch keinen noch so kleinen Zuschuß zum Versicherungsbeitrag. Ich kenne einen Beamten, der aufgrund seiner Schwerbehinderung von keiner PKV genommen wird. Ca. 30 PKV-Probeanträge wurden abgelehnt. Da er vor dem Beamtenverhältnis Angestellter war, konnte er ZUM GLÜCK freiwilliges Mitglied der GKV bleiben, sonst wäre er gar nicht krankenversichert - der absolute Supergau! Da er mit A 7 ja nicht gerade ein Großverdiener ist, versuchte er im Rahmen einer Petition,wenigstens einen ZUSCHUSS zum GKV-Beitrag zu bekommen - ABGELEHNT :-(((

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Re: @cordi:

Antwort von kathinka78 am 01.02.2005, 16:20 Uhr

Hm, ganz ehrlich. Da hast du schlechte Karten. Eine psychische Erkrankung gilt als Risikofaktor für weitere Folgeerkrankungen, psychisch und physisch. Ich hatte genau das den Versicherungsmenschen damals gefragt, als ich ins Ref bin. Bei mir ging es lediglich darum, dass mir mein Hausarzt mal Johanneskraut verschrieben hatte. Total dämlich, aber die haben sich da echt angestellt.
Und zum Thema verschweigen, da kann ich dir nur abraten. Das ist wie schon beschrieben echt riskant.
Allerdings - meine Freundin ist trotz Asthma jetzt von einer PKV aufgenommen worden. Eigentlich ist das genauso ein killing point wie Psychotherapie. Bei der DKV. Da wurde nur nach den letzten zwei Jahren gefragt. Vielleicht kannst du da ja unterkommen?
LG, Katja

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