Geschrieben von tinai am 10.01.2006, 16:32 Uhr |
Knifflig
Eigentlich kann er die Kinderkranktage nicht bekommen, da Du noch Studentin bist - oder bist Du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis? Das ist auch nicht so wichtig, ob Du dann auch krank bist oder nicht.
Von Gesetz wegen, kann sich ein verheirateter AN, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, maximal 10 Tage gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kinderarztes von der Arbeit freistellen lassen, wenn keine andere Person im Haushalt das Kind betreuen kann (letzteres ist so, wenn ein Elternteil zu Hause ist). Die Freistellung erfolgt unbezahlt, wenn es keine anderslautenden vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen gibt.
MAn kann sich dann einen Prozentsatz von der KK erstatten lassen (wenn man gesetzlich versichert ist, die privaten erstatten in der Regel nichts), wie der berechnet wird, ist mir bis heute schleierhaft, auf jeden Fall irgendwie aus Brutto und Netto.
In Eurem Fall würde ich eher denken, dass Dein Mann dieses freien Tage nicht nehmen kann. Letzte Klarheit schafft ein Anruf bei der Krankenkasse.
Gruß Tina
- wie békommt man die kinderfreitage bei krankeheit? - shortie 10.01.06, 16:03
- Knifflig - tinai 10.01.06, 16:32
- Re: wie békommt man die kinderfreitage bei krankeheit? - celmin 10.01.06, 20:21