Geschrieben von rubsy am 05.07.2006, 10:17 Uhr |
Klein(st)unternehmertum
Hi,
vergangenen Okt. ist meine Elternzeit abgelaufen und ich möchte sooooo gerne wieder arbeiten. Allerdings scheinen sich anspruchsvoller Job und TZ schier auszuschließen :-(. Seit 2 Jahren schon spiele ich mit dem Gedanken, mich im Bereich Büroorganisation selbständig zu machen. Nur würde ich ganz gerne erstmal testen, wie sich das zeitlich und arbeitstechnisch anläuft ohne gleich den Druck zu haben schnell viel Geld zu verdienen um KK und sonstige Abgaben finanzieren zu können.
Habe jetzt bei einem Vortrag vom Kleinstunternehmertum gehört. Da ist man wohl bis zu einem gewissen Umsatz von der Steuer befreit und kann auch in der Familienversicherung der KK bleiben. Kennt sich da jemand etwas genauer aus? Mir klang das alles so als sei das irgendwie nicht so klar geregelt, oder doch?
Danke schonmal,
Rubsy
Re: Klein(st)unternehmertum
Antwort von Nadja024 am 05.07.2006, 11:37 Uhr
Hy Rubsy,
ich habe die gleichen Gedanken wie du.
Ich arbeite Vollzeit und habe einen 5-jährigen Sohn. Das ist zu schaffen, aber nicht immer einfach, klar. Und die Energie, die ich in diese Firma stecke, möchte ich lieber für meine eigene Firma aufbingen.
Hier habe ich 2 Links für dich, wo du dich informieren kannst. Bin auch grad in der "Recherchephase", kann dir daher leider keine "fachmännische" Auskunft geben.
http://www.gruenderinnenagentur.de/bag/MainNavigation/Startseite/index.php
http://www.existenzgruender.de/04/pclernprogramme/existenz/HTML/inhalt.html
Bei der IHK in deiner Nähe kannst du dich über die rechtlichen Sachen informieren.
www.ihk.de
Vielleicht helfen dir die Links weiter.
Viel Glück für dein Vorhaben,
liebe Grüße,
Nadja
Re: Klein(st)unternehmertum
Antwort von andrea70 am 05.07.2006, 16:09 Uhr
Das ist schon geregelt: Familienversichert kannst du bleiben, wenn dein Gewinn eine bestimmte Grenze (ca. 350/Monat, mußt mal nei deiner Krankenkasse nachfragen) nicht übersteigt.
Von der "normalen" Einkommensteuer bist du nicht befreit. Allerdings kann man als sog. Kleinunternehmer die Befreiung von der Umsatzsteuer wählen, d.h. du mußt keine Umsatzsteuer abführen und ausweisen, kannst aber im gegenzug auch keine Vorsteuer (die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die du bekommst) geltend machen.
Mein Mann ist gerade in diesem Stadium, d.h. der Gewinn ist in diesem jahr noch klein genug für die Familienversicherung, nächstes Jagr müssen wir dann mal schaun.
LG Andrea
LG Andrea