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Geschrieben von Bibi_231 am 24.07.2005, 16:37 Uhr

Kinderunfreundliche Arbeitszeiten?

Hallo Ihr,
wer kann mir weiterhelfen?? Noch ein halbes Jahr und meine Elternzeit ist vorbei. Bin alleinerziehend. Mein Sohn geht ab Januar in den Kindergarten, der bis halb zwei geht, danach ist er bei meiner Freundin. Sie kann ihn bis spät. 18 Uhr beaufsichtigen. Die Chef's in meinem bisherigen Betrieb wollen mich bei meiner Tätigkeit herunterstufen
(sprich: war in der Verwaltung tätig, in einem Kaufhaus, soll nun in den Verkauf -Kasse- gehen)
Auch habe ich biher von 8 Uhr bis 16 Uhr
gearbeitet. Nun soll ich von 12 Uhr bis 20 Uhr arbeiten.

Meine Frage ist: Kann es sein das ich ohne Kind, kinderfreundliche Arbeitszeiten hatte und jetzt mit Kind soll es der umgekehrte Fall sein?
Und warum soll ich mit einer abgeschlossenen Ausbildung, diversen Weiterbildungen, etc... jetzt an die Kasse??

Der Betriebsrat gibt mir nur den Rat, das ich doch froh sein soll, in der heutigen Zeit überhaupt noch Arbeit (egal ob unter-oder überqualifiziert) zu haben!

Übrigens habe ich mich auch nach anderen Betreuungsplätzen für mein Kind umgeschaut, aber die wenigen Krippen in meiner Nähe, haben auch nur bis 17 Uhr geöffnet. und sollte ich doch bis 20 Uhr arbeiten, bin ich sicher nicht schon um 20.10 zuhause, wann soll ich dann meinen 3-jährigen ins Bett bringen, der morgens wieder fit sein muss?

Weiss jemand Rat? Wäre sehr dankbar!
Möchte nicht weiterhin vom Sozialamt leben müssen...

 
3 Antworten:

Re: Kinderunfreundliche Arbeitszeiten?

Antwort von cheese am 24.07.2005, 18:34 Uhr

Hallo Bibi,
zum ersten: was habt ihr denn für nen Betriebsrat? Bin selber in unserer Firma drin (bzw. gerade im Mutterschutz) und die müssten eigentlich wissen, daß man Dir nach der Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten muss! Nicht unbedingt den gleichen, aber gleichwertig. Und wenn Du runtergestuft werden sollst und bei den neuen Arbeitszeiten ist das eindeutig kein gleichwertiger Arbeitsplatz!
Erkundige Dich doch mal bei der für Dich zuständigen Gewerkschaft. Wenn Du im Einzelhandel bist, dann müsste das Ver.di sein!
Schöne Grüße

Claudia

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Kniffelig

Antwort von tinai am 24.07.2005, 21:47 Uhr

Grundsätzlich gilt, Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub.

Dann ist die Frage, was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Häufig sind Klauseln enthalten, die lauten: Der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen......Der Arbeitnehmer darf auch in allen anderen Bereichen eingesetzt werden, eine Gehaltskürzung darf damit nicht verbunden sein.

Mit der Klausel könnte es möglich sein, dass Sie Dich jetzt an die Kasse stellen.

Aber ich würde es mal über den Anwalt versuchen. Eine Erstberatung ist so teuer nicht.

Gruß Tina

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Re: Kniffelig

Antwort von Suka73 am 26.07.2005, 11:39 Uhr

und wenn Du Dich woanders bewirbst? Jobs in Verwaltung gibts doch eigentlich schon sehr gut, oder wohnst Du in einer kleinen Gemeinde?
Die Arbeitszeiten find ich unmöglich. Warum können sie Dich nicht die "Frühschicht" machen lassen`? Gerade eine AE mit Kind? Ganz davon abgesehen, dass Du Dir auch eine Tagesmutter nehmen könntest, wenn Du bis 20 Uhr arbeitest bist Du bis 20.30 Uhr nicht raus aus dem Laden. Ich gehe davon aus Dein Kind ist 3 Jahre alt... wann soll der dann ins Bett gebracht werden?

ich arbeite ebenfalls vollzeit, hatte aber nur ein Erziehungsjahr und habe deshalb meinen alten Job und Platz wieder bekommen. Bis auf Montag arbeite ich bis halb Fünf, Montag bis 18 Uhr. Bis ich den Kleinen geholt und heimgebracht habe ist es 20 Uhr!!! Jetzt kannst Dir ja ausrechnen wie lang das dann bei Dir dauert. Montags habe ich praktisch nix vom Kind.

Ich würde mir das wirklich überlegen, warum sind die alten Arbeitszeiten und vor allem eine Stelle in der alten Abteilung nicht möglich? Gut, sie sind nach 3 Jahren nicht dazu verpflichtet, Dir Deinen alten Job wiederzugeben. Aber in einem KAUFHAUS, mann da wirds doch noch was anderes geben als nur Kasse...

LG und viel Glück
Sue

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