Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 22.07.2004, 13:55 Uhr

Kindergartenzuschuss

Der AG kann einen Teil oder die ganzen Kosten für die Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes in einer Einrichtung SV- und steuerfrei erstatten, wenn dieser zusätzlich zum Lohn bezahlt wird (also gestrichen wird, wenn der Bedarf wegfällt). D.h. brutto=netto, sofern die Kosten für den Kindergarten tatsächlich 100 Euro oder mehr betragen. Darüber müsstest Du eigentlich einen Kostennachweis Deinem AG geben (übrigesn auch Verpflegungskosten in der Kita gehören mit zu den erstattungsfähigen Kosten).

Sollte der Kindergartenzuschuss aber die tatsächlichen Kosten übersteigen, wäre zumindest der Überschuss voll sv- und steuerpflichtig.

Gruß Tina

 
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