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Geschrieben von Mistinguette am 09.02.2006, 14:51 Uhr

Kinderfrau - Festanstellung

Hat jemand unter Euch eine Kinderfrau mit einer Festanstellung mit einem Verdienst über 400€? Wie und wo soll man diese Angestellte melden und wieviel bezahlt man dann als Arbeitgeber zusätlich zu dem Netto Stundenlohn für Sozialversicherungen und Steuer?
Ich danke Euch für Euer Zahlreichen Antworten, weil ich bisher nur Info über Minijobs gefunden habe und diese nicht ausreichend sind.
Schöne Grüße

 
2 Antworten:

Re: Kinderfrau - Festanstellung

Antwort von desireekk am 09.02.2006, 14:56 Uhr

Kurze Orientierung:

Sozvers. sind ca. 20%
Steuern: keine
gesetzl. Unfallvers. ? EUR
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz etc.
Urlaubsanspruch

Viele Grüße

Désirée

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Re: Kinderfrau - Festanstellung

Antwort von Kalogo am 09.02.2006, 18:59 Uhr

Hallo,

wir haben eine Kinderfrau fest angestellt. Das läuft wie ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis.

Anmelden muß man sie bei der Krankenkasse; entweder sie hat schon eine oder sie sucht sich eine aus.
Über die Krankenkasse werden dann alle Beiträge abgeführt; die Berechnung geht also umgekehrt : Ihr vereinbart ein Bruttogehalt und von dem gehen die Abzüge ab. Die Höhe beläuft sich derzeit auf insgesamt etwas über 40 %, von denen jeder im Prinzip die Hälfte zu tragen hat (im Prinzip, weil es für Kinderlose Zuschäge gibt, die dann nur der Arbeitnehmer trägt).
Das geht so, daß Ihr den Anteil Eurer Kinderfrau einbehaltet und ihn gemeinsam mit Eurem eigenen an die Krankenkasse monatlich abführt.

Die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätsbeitrages und evt. Kirchensteuer hängen von der Höhe des Einkommens und der Steuerklasse ab.

Inforamtionen zur genauen Höhe der Beiträge bekommst Du von der Krankenkasse; am besten hingehen - i.d.R. helfen sie gerne und Du bekommst dort auch die entsprechenden Vordrucke.

Die Höhe der Steuer kannst Du auch telefonisch beim Finanzamt erfragen. Die Lohnsteuer behältst Du als Arbeitgeber auch ein. Sie ist abhängig von der Höhe entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzuführen.

Erforderlich für eine Beschäftigung sind auch noch :
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit;
- Anmeldung der Kinderfrau bei der Berufsgenossenschaft (bei uns der Gemeindeunfallversicherungsverband)

Vor ein paar Jahren mußte ich mich in das Thema erstmals einarbeiten - anfangs etwas nervig, aber man blickt dann doch recht schnell durch.
Informationen kannst Du evt. auch auf den Internetseiten von Krankenkassen bekommen unter "Informationen für Arbeitgeber".

Falls Du noch Fragen hast - gerne :-)

Gruß Julia

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