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Geschrieben von Ivonne S. am 13.07.2005, 23:34 Uhr

Kind krank - komm nicht weiter...

Hallo,

meine Kleine war dieses Jahr schon krank, da wurden mir keine Stunden geschrieben für die Zeit die ich nicht da war, das heißt ich hab alles reinarbeiten müssen.

Jetzt steh ich wieder vor dem Problem.

Ist das normal? Übernimmt denn nicht die Krankenkasse den Ausfall für den Arbeitgeber?

Bei meiner vorherigen Arbeitstelle war das alles so wie wenn ich krank wäre, aber jetzt steh ich einfach nur als "fehlt" und bekomm keine Stunden :-(

Danke für Eure Antworten Ivonne

 
10 Antworten:

Re: Kind krank - komm nicht weiter...

Antwort von Prinz am 14.07.2005, 7:29 Uhr

Hallo,

normalerweise ist es so geregelt, daß wenn Du allein Erziehend bist, Dir pro Jahr (bei einem Kind) 20 Tage zustehen, an denen Du unbezahlt krankgeschrieben werden kannst. In dieser Zeit zahlt Diene Krankenkasse Deinen fehlenden Lohn.

Bist Du verheiratet, stehen jedem Elternteil jeweils 10 Tage zu. Mit dem Gehalt wird es dann genauso gehandhabt.

Frag bei Deiner Krankenkasse nach. Mir kommt das total fremd vor, daß Du bei Krankheit des Kindes die Stunden abgezogen bekommst.

LG, Prinz

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Warst Du denn beim Arzt???

Antwort von Trini am 14.07.2005, 7:57 Uhr

Dann bekommst Du einen Zettel, den Du beim Arbeitgeber erst mal vorweisen mußt. Der stellt Dich dann TATSÄCHLICH unbezahlt frei. Den Zettel schickst Du an dei Krankenkasse DES KINDES, die dann den Lohnausfall übernehmen. Für die oben erwähnten 10/20 Tage im Jahr.

Das alles gilt aber nur, wenn das KIND gesetzlich versichert ist. Private KK zahlen in der Regel kein Kinderpflegekrankengeld, außer Du versicherst es teuer extra.

Im Öffentlichen Dienst kannst Du allerdings (4???) Tage im Jahr bezahlt freigestellt werden.

Trini

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@Trini

Antwort von Prinz am 14.07.2005, 8:06 Uhr

"Im Öffentlichen Dienst kannst Du allerdings (4???) Tage im Jahr bezahlt freigestellt werden"

Das ist mir neu. Ich arbeite im öffentlichen Dienst.

Kann ich das wo nachlesen/-fragen wie das genau ist? Denn davon habe ich jetzt auch noch nichts gehört.

Danke und LG,

Prinz

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Re: @Trini

Antwort von Tina und Jordi am 14.07.2005, 8:36 Uhr

als meiner letztes Jahr eine Woche Krank war, habe ich vom Kinderartz eine Krankmeldung für mich bekommen.

Mein Lohn lief in der Zeit weiter(habe sehr netten Arbeitgeber).
Die Krankenkasse hätte sonst meine Ausfallzeit bezahlt.

LG
Tina

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Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK

Antwort von tinai am 14.07.2005, 9:20 Uhr

Du brauchst die Bestätigung von dem Arzt über die Betreuungsnotwendigkeit eines kranken Kindes unter 12 Jahren!

Damit gehst Du zum AG, der gibt Dir im Jahr maximal 10 Tage pro Kind unbezahlt frei (dazu ist er verpflichtet), dann meldest Du den Verdienstausfall der Krankenkasse, die wiederum eine Verdienstbescheinigung beim AG anfordert und dann ein verringertes Entgelt als Ausgleich bezahlt (ist etwas komplizierter die Berechnung, liegt ca. bei 80% vom Normalnetto). Brauchst Du mehr als 10 Tage musst Du Urlaub oder Gleitzeit nehmen.

Hat Dein letzter AG diesen AUsfall selbst übernommen, so war das vielleicht aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags. Gesetzlich ist er dazu nicht verpflichtet.

Kein Geld bekommst Du, wenn Ihr privat krankenversichert seid, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Gruß Tina

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Beamte und öffentlicher Dienst

Antwort von tinai am 14.07.2005, 9:25 Uhr

Also Beamte haben tatsächlich nur 4 Tage, aber dafür bezahlt, alles was darüber hinaus geht, muss mit Urlaub gemacht werden (besonder tricky für Lehrer, aber so hat alles Vor- und Nachteile).

Öffentlicher Dienst müsste m.E. wie Angestellte in freier Wirtschaft geregelt sein, aber ich habe keine Ahnung, ob das stimmt. Aber es gibt ja Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst.

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Re: Ganz einfach: AG muss keinen Lohnausgleich zahlen, aber KK

Antwort von Ivonne S. am 14.07.2005, 9:50 Uhr

Das mit dem Geld ist mir soweit klar, das hat auch immer die Krankenkasse gezahlt, aber es geht mir darum, das wir Gleitzeit arbeiten. Und ich pro Tag meine normale Arbeitszeit die ich nicht da bin abgezogen bekomme, das bedeutet ich habe jetzt 30 Minusstunden zusätzlich..

Wenn ich selber krank bin habe ich keine Minusstunden. Das ist was mich verwirrt.

Dann hätte ich ja lieber Urlaub genommen, denn da fehlen mir ja auch keine Stunden...

Ich versteh halt nicht ob das so richtig ist oder nicht.

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Mit der Bestätigung vom Doc.

Antwort von Trini am 14.07.2005, 9:59 Uhr

wird Dir nicht Zeit vom Gleitkonto sondern Geld vom Gehalt (das dann die GKV erstetzt) abgezogen.

Trini

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Re: Mit der Bestätigung vom Doc.

Antwort von Ivonne S. am 14.07.2005, 10:01 Uhr

Das heißt das da was falsch gelaufen ist und ich mir mein Gleitzeitkonto überprüfen lassen sollte und mir die anderen fehlenden Stunden gutschreiben lassen sollte...

Ich habe mir sowas schon gedacht...

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Re: @Trini

Antwort von Trini am 14.07.2005, 10:11 Uhr

Ich zitiere:

Nach § 52 Abs. 1 Buchst. e/bb Bundes-Angestelltentarifvertrag können Angestellte bei schwerer Erkrankung ihres Kindes bis zu vier Tagen im Kalenderjahr Arbeitsbefreiung erhalten, wenn sie die Pflege des Kindes selbst übernehmen müssen, weil eine andere Person für diesen Zweck nicht zur Verfügung steht und es aus ärztlicher Sicht unerläßlich scheint. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß das erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zugleich im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 Sozialgesetzbuch V besteht oder bestanden hat.
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D. h. wenn die Kinder privat versichert sind (wie bei mir) oder wenn die 10 Tage bereits ausgeschöpft sind, kannst Du die vier Tage bekommen.

Trini

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