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Geschrieben von jayjay am 21.02.2005, 8:43 Uhr

Kind-Krank-Bescheinigung

Hallo zusammen,

zurzeit ist meine Tochter krank und somit nicht kigatauglich. Ich kann also nicht arbeiten und bekomme vom Arzt eine Kind-Krank-Bescheinigung. So weit so gut. Und dann? So ganz blicke ich nämlich nicht durch.
Und zwar sind mein Mann und meine Tochter privat versichert, ich gesetzlich. D.h. wenn ich diese Bescheinigung bei meinem AG abgebe, was passiert dann? Denn soweit ich weiß, wird das Geld doch von der KK bezahlt, von der KK des Kindes, und diese ist dem AG ja nicht bekannt... Ich habe auch schon gehört, dass ich Pech hätte und zwar das Recht auf Sonderurlaub habe, aber kein Geld für die Zeit bekomme.
Kann mir da mal jemand bitte Klarheit verschaffen???
Ratlose Grüße
Jutta

 
3 Antworten:

Re: Kind-Krank-Bescheinigung

Antwort von Murmeline am 21.02.2005, 9:52 Uhr

Das stimmt, private Krankenversicherungen zahlen keine Lohnersatzleistungen an Elternteile, die zur Betreuung ihrer kranken Kinder zuhause bleiben. Das ist ein "Privileg" der gesetzlichen KV.

Warum bleibt Dein Mann nicht zuhause beim kranken Kind? Denn evtl. kann er als Privatversicherter "Kinderkrank"-Tage nehmen, OHNE dafür den Lohn gekürzt zu bekommen!

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Re: Kind-Krank-Bescheinigung

Antwort von jayjay am 21.02.2005, 10:50 Uhr

Hi,

Danke für die Antwort.
Mein Mann hat auch schon nen Tag jetzt frei genommen - wir haben es uns quasi erstmal aufgeteilt. Aber er ist Lehrer - und ich finde, dass es schon wichtig ist, dass er zur Schule geht. Noch hält es sich bei meinen "Kind-Krank-Tagen" sehr in Grenzen (erstes Mal diesen Winter) und ich selber habe in den anderthalb Jahren, die ich wieder arbeite, erst zwei Tage wegen Krankheit gefehlt - und das ist lange her.

LG
Jutta

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Re: Kind-Krank-Bescheinigung

Antwort von tinai am 21.02.2005, 11:46 Uhr

Letzteres ist richtig. Die Krankenkasse des Kindes bezahlt die Ausfallzeit mit ca. 80% (ist eine kompliziertere Formel) und die privaten machen das nicht.

DAs heißt, Du fehlst zwar, aber hast auch den vollen Lohnausfall dadurch.

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