Geschrieben von Ivonne S. am 17.02.2005, 11:12 Uhr |
kein lohn...
Hallo,
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus:
ich bekomme von meiner (sehr großen) firma immer unterschiedlich geld. meist festgehalt und variable. mal gibt es keine variable, dann mal wieder mehr. bis jetzt reichte das geld auch wenn mal keine variable gezahlt wurde.
diesmal sind sie der meinung, das die variable ab - keine ahnung wann - zu hoch bezahlt wurde und wollen alles zurück und somit hab ich diesen monat ein minus und eine rückforderung bekommen!! kein geld. angerufen hab ich und da wurde mir gesagt, das zwar ein vorschuß gezahlt werden kann, aber der geht erst montag oder dienstag raus und ich hätte das geld schon am dienstag gebraucht. ich bin echt am durchdrehen.
so, meine frage: dürfen zuviel gezahlte leistungen einfach so zurückgefordert werden und kein lohn ausgezahlt werden? Oder muß erstmal gezahlt werden?
Kennt sich jemand damit aus?
Gruß Ivonne
Rechtsberatung
Antwort von tinai am 17.02.2005, 18:24 Uhr
Das kann Dir wahrscheinlich nur der Betriebsrat - im großen Betrieb habt Ihr das oder ein Rechtsanwalt beantworten.
Grundsätzlich dürfen zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden, aber nicht beliebig lange. Hängt auch vom einzelvertrag und/oder Tarifvertrag ab.
Was nach meinem Empfinden nicht geht, ist die völlige Einbehaltung. Wenn es eine berechtige Rückzahlungsforderung von nicht unerheblicher Höhe ist, so müsste sie gestundet werden können - mein Vorschlag wäre Verrechnugn mit zukkünftiger Variable.
Aber bei einer GEhaltspfändung darf ja zum Beispiel auch nciht gdas ganze GEhalt gepfändet werden, es verbleibt immer ein Mindestsatz.
Wehr Dich und lass Dein Gehalt nachrechnen.
Gruß Tina
Re: Rechtsberatung
Antwort von may&fenja am 17.02.2005, 23:06 Uhr
du hast einen mindestselbstbehalt- nur weil DIE das geld zahlen, dürfen DIE die pfändungsfreigrenze nicht unberücksichtigt lassen.
ich würde in jedem fall zum fachanwalt gehen.
lg may
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