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Geschrieben von nachtelf2003 am 04.04.2006, 20:38 Uhr

Kann der AG das von mir verlangen?

Hallo!

Ich brauche eure Hilfe! Im Mai laufen meine 2 Jahre Erziehungszeit aus. Morgen habe ich ein Gespräch mit meinen Chefs. Nun ist es wohl so, dass dieses Büro angeblich überbesetzt sei. Eine Kollegin sagte mir allerdings, dass dies völliger Unsinn sei.
Nun befürchte ich, dass mir die netten Herren sagen könnten, dass ich eine Stelle in München oder Leipzig besetzen soll.
Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber von mir verlagen, eine neue Stelle in einer anderen Stadt anzunehmen?
Ich habe bisher leider nix im Internet gefunden.

Vielen Dank!

LG nachtelf

 
5 Antworten:

Re: Kann der AG das von mir verlangen?

Antwort von desireekk am 04.04.2006, 21:07 Uhr

Du hast einen Arbeitsvertrag.

was steht da drin?
Ist der Ort genannt, an dem Du arbeitest?
Kannst Du "entsendet" werden?

Danach richtet sich, was der AG verlangen kann...

Viele Grüße

Désirée

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Re: Kann der AG das von mir verlangen?

Antwort von nachtelf2003 am 04.04.2006, 21:37 Uhr

Hallo Désirée,

da steht:

"Die Gesellschaft kann dem Mitarbeiter nach den jeweiligen arbeitsmäßigen Erfordernissen einen anderen Arbeitsplatz oder eine andere Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft bzw. einen anderes Zuständigkeits- oder Vertriebsgebiet zuweisen. Soweit nich besondere wirtschaftliche, wichtige persönliche Gründe oder familiäre Verhältnisse entgegenstehen, ist auch eine Versetzung an einem anderen Ort möglich."

Die Gründe, die bei uns dagegensprechen sind folgende:

1.) Wir sind noch 3 Jahre an unseren Mietvertrag gebunden.
2.) Mein Mann hat hier einen Job.
3.) Meine beiden Kinder (ich habe fast 2 jährige Zwillinge) haben hier nach langer Suche endlich Krippenplätze. Sind also dort integriert.
4.) Ich bin "nur" eine Sekretärin, also mit entsprechendem Gehalt. Eine Zweitwohnung oder ständiges Hin- und her-Pändeln könnten wir uns nicht leisten.
5.) Wenn mein Mann kündigen würde, wäre er arbeitslos und hätte eine 3-monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt. Wer soll diesen Ausfall auffangen?
6.) Wir können uns einen Umzug nicht leisten.
7.) Woher soll ich 2 Krippenplätze zaubern? Vor allem wenn man bedenkt, dass es Stellen in München und Leipzig sind. Soweit ich weiß, muss man in München schon vor der Geburt sich in die Warteliste schreiben lassen. Wie es in Leipzig aussieht weiß ich nicht.

Vielen Dank für deine Hilfe!

LG nachtelf

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Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben

Antwort von tinai am 04.04.2006, 22:38 Uhr

es heißt laut Deinen Angaben im Vertrag:

Soweit nich besondere wirtschaftliche, wichtige persönliche Gründe oder familiäre Verhältnisse entgegenstehen, ist auch eine Versetzung an einem anderen Ort möglich.

Bei Dir stehen aber besondere wirtschaftlich, familäre , wichtige persönliche Gründe entgegen. Das nachzuweisen ist vor Gericht ein Kinderspiel und da ists dann allerdings nicht mehr lustig, vor Gericht trifft man sich meistens zum Vergleich und seltenst mit dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.

Viel Glück.

Gruß Tina

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Re: Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben

Antwort von desireekk am 05.04.2006, 9:20 Uhr

Ich asehe es wie Tina.

Nur eines: wenn dein Mann aus familiären Gründen am bisherigen Wohnort kündigen müsste, dann bekommt er i. d. R. keine Sperre.

Abber wie geschrieben:
Eine "Einigung" vor Gericht bedeutet sicher nicht, daß Du dort wie vor der Geburt der Kinder arbeiten kanst.

Zusatz: Es kannDir eagl sein, ob das Büro "überbesetzt" ist.
Genau dazu muß man als AN ja verbindlich seine EZ-Zeiten festlegen, DAMIT der AG entsprechend planen kann.

Viele Grüße

Désirée

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Nachtelf2003

Antwort von Jule77 am 05.04.2006, 20:24 Uhr

Wart doch erstmal ab, was man dir sagen will. Für dich ist doch sicher damals jemand eingestellt worden, der einen Zeitvertrag hat. Dann wäre dein Arbeitsplatz doch wieder frei.

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